Eure Meinung

In dieses Forum könnt ihr Themen ansprechen die vom Hartz 4 Thema abweichen. Wie z.B , gibt auch auch Internet ohne Telefon ? Gerne auch Tausch und Verschenk Angebote und Gesuche. Zusätzlich können auch Hartz 4 Neuigkeiten erwähnt werden. Und wenn es sachlich, unpolitisch und nicht zum Zwecke der Stimmungsmache geschrieben wird, kann auch ein bisschen Dampf abgelassen werden.



Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Eure Meinung

Beitrag von Surfmaus »

Hallo Ihr lieben !

Ich möchte diesen Thread einfach mal eröffnen um eure meinung einzuholen. Also folgendes habe ich zu sagen bzw. zu erzählen.
A und B, beide Arbeitskollegen von mir in einem Nebenjob. Folgende Situation stellt sich bei A und B

A: Ledig, 1 kind 3 jahre alt,
B: Lebt im Trennungsjahr, 1 sohn 3 jahre alt.

Jetz haben sich A und B von Ihren Partnern getrennt. A ist vorerst zu Eltern zurück sowie B auch. Beide haben neue Wohnung gesucht. Vorher haben sie sich bei der Arge erkundigt was ihnen zusteht. Bei A wurde Kaution bewilligt und Erstaustattung. Zu B wurde gesagt das rein gar nichts von der Arge übernommen wird. B musste dann lange nach einer Wohnung ohne Kaution suchen.Und Erstaustattung hat sie auch net bewilligt bekommen obwohl sie einiges gebraucht hätte. Ich muss dazu sagen das beide bei derselben Arge waren. Das Kaution eine Kann leistung ist weiss ich, aber ich meine mich zu errinnern das es doch so ist das Kaution grundsätzlich nicht übernommen wird, da beide vorher schon Wohnungen mit Ihren Partner/Ehemann hatten. Ich finde das sehr gemein wie die SB manchmal entscheiden. Eine Entscheidung nach Nase, so kommt es mir vor. Was haltet ihr davon ?

Da ich als bald selbst in der Situation bin mit eigener wohnung, habe ich nun bedenken das es bei mir genauso läuft das ich nichts bewilligt bekommen werde. Und selbst kann ich alles nicht aufbringen, wie auch mit dem bissl hartz4. Denn in irgendein Sozialviertel, mit alkoholikern und drogenabhängigen, möchte ich nicht gesteckt werden.

Über eure meinung würde ich mich freuen

Gruss
loveboy85
Beiträge: 8
Registriert: 23.06.2006 12:33
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Frechheit

Beitrag von loveboy85 »

So in etwa ist es mir auch ergangen lege immer wieder Wiederspruch ein irgendwann werden sie dir es Bezahlen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Surfmaus
Der Unterschied zwischen A und B ist der, das B zwar vom Partner getrennt lebt aber ihm gegenüber Unterhaltsansprüche hat weil noch verheiratet.
Da hat der Sachbearbeiter nicht nach Gutdünken entschieden sondern nach Rechtslage.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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