Trotz ALG1 zählt man zu Hartz 4
Verfasst: 07.09.2006 15:36
Hallo Leute muß doch mal frust ablassen und eine unter umständen wichtige information weiter geben. Folgendes:
Meine Frau wurde wegen Firmenschließung zum 1. Juli 2006 Arbeitslos, hat dort 4 jahre in Vollzeit gearbeitet und ich habe immer bis zu meinen Unfall (April 2004) auf 400 Euro basis gearbeitet, klar das ich mein mini Job verloren habe, ich bin eigentlich seit diesen Jahr Mai wieder als gesund zubetrachten, also über 2 Jahre Krank gewesen, haben also nur noch vom Gehalt meiner Frau gelebt. So, meine Frau hat sich also Arbeitslos gemeldet, auch bewilligt bekommen, nur sie hat eben nicht viel Verdient, so das sie jetz ALG 1 in höhe von 730 Euro im Monat bekommt, ich gedacht, da ich ja jetz wieder als Gesund gelte, melde mich eben Arbeitslos, natürlich geht bei mir nur Hartz 4, Antrag gestellt und gelten nun als Bedarfsgemeinschaft ich und meine Frau, bekomme keine leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt, sondern nur Unterkunft und Heizkostenzuschuß (132 Euro) noch angerechnet wurde natürlich das Kindergeld von 154 Euro für unsere Tochter, sie gilt aber als eigene Bedarfsgemeinschaft, bekommt auch ihre Leistungen.
Heute rief der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt und sagte zu meiner Frau das nicht mehr das Arbeitsamt zuständig für sie ist, sondern die Aarge, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und Leistung bekommen.
Fazit:
Warum wird man auf diesen Umstand nicht hingewiesen vom Amt, steht noch nicht einmal in ihren Merkblättern was davon und gelten jetz auch die Hartz 4 gesetze bei meiner Frau?
Ich find man wird doch auf der ganzen Linie Beschi......., wir sind jetz am überlegen ob wir auf die 132 Euro verzichten, da ich ja wieder einen 400 Eurojob suche und die Aarge mir am Ar...h verbei gehen kann.
gruß
Claus
Meine Frau wurde wegen Firmenschließung zum 1. Juli 2006 Arbeitslos, hat dort 4 jahre in Vollzeit gearbeitet und ich habe immer bis zu meinen Unfall (April 2004) auf 400 Euro basis gearbeitet, klar das ich mein mini Job verloren habe, ich bin eigentlich seit diesen Jahr Mai wieder als gesund zubetrachten, also über 2 Jahre Krank gewesen, haben also nur noch vom Gehalt meiner Frau gelebt. So, meine Frau hat sich also Arbeitslos gemeldet, auch bewilligt bekommen, nur sie hat eben nicht viel Verdient, so das sie jetz ALG 1 in höhe von 730 Euro im Monat bekommt, ich gedacht, da ich ja jetz wieder als Gesund gelte, melde mich eben Arbeitslos, natürlich geht bei mir nur Hartz 4, Antrag gestellt und gelten nun als Bedarfsgemeinschaft ich und meine Frau, bekomme keine leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt, sondern nur Unterkunft und Heizkostenzuschuß (132 Euro) noch angerechnet wurde natürlich das Kindergeld von 154 Euro für unsere Tochter, sie gilt aber als eigene Bedarfsgemeinschaft, bekommt auch ihre Leistungen.
Heute rief der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt und sagte zu meiner Frau das nicht mehr das Arbeitsamt zuständig für sie ist, sondern die Aarge, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und Leistung bekommen.
Fazit:
Warum wird man auf diesen Umstand nicht hingewiesen vom Amt, steht noch nicht einmal in ihren Merkblättern was davon und gelten jetz auch die Hartz 4 gesetze bei meiner Frau?
Ich find man wird doch auf der ganzen Linie Beschi......., wir sind jetz am überlegen ob wir auf die 132 Euro verzichten, da ich ja wieder einen 400 Eurojob suche und die Aarge mir am Ar...h verbei gehen kann.
gruß
Claus