Zum nunmehr beschlossenen Elterngeld
Verfasst: 06.05.2006 00:46
Das Elterngeld wird, wie bisher das Erziehungsgeld auch, nicht als Einkommen angerechnet.
Aber statt der 2 Jahre gibt es das dann bei Erwerbslosigkeit nur für 1 Jahr.
Hätte ich doch bloß nicht heute doch nochmal in die Tageszeitung geguckt, dann wäre ich nicht so wütend.
Nachtrag einen Tag später:
Grottenolm hat eine Info Seite dazu gefunden:
http://www.elterngeld.net/elterngeld.html
Aber statt der 2 Jahre gibt es das dann bei Erwerbslosigkeit nur für 1 Jahr.
Hätte ich doch bloß nicht heute doch nochmal in die Tageszeitung geguckt, dann wäre ich nicht so wütend.

Nachtrag einen Tag später:
Grottenolm hat eine Info Seite dazu gefunden:

http://www.elterngeld.net/elterngeld.html