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Zum nunmehr beschlossenen Elterngeld

Verfasst: 06.05.2006 00:46
von Melinde
Das Elterngeld wird, wie bisher das Erziehungsgeld auch, nicht als Einkommen angerechnet.
Aber statt der 2 Jahre gibt es das dann bei Erwerbslosigkeit nur für 1 Jahr.

Hätte ich doch bloß nicht heute doch nochmal in die Tageszeitung geguckt, dann wäre ich nicht so wütend. :twisted:

Nachtrag einen Tag später:

Grottenolm hat eine Info Seite dazu gefunden: :D

http://www.elterngeld.net/elterngeld.html