Das Elterngeld wird, wie bisher das Erziehungsgeld auch, nicht als Einkommen angerechnet.
Aber statt der 2 Jahre gibt es das dann bei Erwerbslosigkeit nur für 1 Jahr.
Hätte ich doch bloß nicht heute doch nochmal in die Tageszeitung geguckt, dann wäre ich nicht so wütend.
Nachtrag einen Tag später:
Grottenolm hat eine Info Seite dazu gefunden:
http://www.elterngeld.net/elterngeld.html
Zum nunmehr beschlossenen Elterngeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zum nunmehr beschlossenen Elterngeld
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.