Hartz-IV-Empfänger werden ab August schärfer kontrolliert
Verfasst: 04.05.2006 07:56
Die Bundesregierung verschärft die Regeln für den Bezug des Arbeitslosengeldes II und will damit über eine Milliarde Euro einsparen. Ein neuer Prüfdienst und verstärkter Abgleich von Daten sollen deutlich mehr Missbrauchsfälle aufdecken.
Berlin - Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur Fortentwicklung der Hartz-IV-Reform. Die mehr als 50 Änderungen sollen vor allem durch die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs dem Bund Einsparungen von jährlich 1,2 Milliarden und den Gemeinden von 300 Millionen Euro bringen.
Neuzugänge zum Arbeitslosengeld II sollen ein Sofortangebot für eine Stelle oder Qualifizierung erhalten, um ihre Arbeitsbereitschaft zu testen. Ein neuer Außen- und Prüfdienst der Job-Center und ein erweiterter Datenabgleich mit anderen Behörden sollen in größerem Umfang als bisher Betrugsfälle aufdecken.
Jeder Job-Center soll jeweils 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Die knapp 90 Städte und Gemeinden mit anderer Trägerschaft sollen ihrem Beispiel folgen, so dass nach Vorstellungen des Ministeriums an die 90.000 Betrugsfälle verhindert werden sollen. Dies soll zu Einsparungen von 350 bis 440 Millionen Euro führen. Ein erweiterter Datenabgleich auch mit anderen Behörden soll bis zu 800 Millionen Euro einsparen.
Unter den 50 Einzelmaßnahmen der Hartz-IV-Reform ist weiterhin eine Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften. Die Jobcenter gehen künftig von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn etwa die beiden Erwachsenen länger als ein Jahr zusammenwohnen oder gemeinsame Kinder haben. Der Gesetzgeber vermutet, dass eheähnliche Gemeinschaften derzeit meist verschwiegen werden, um sich den vollen Regelsatz zu sichern.
Entwurf soll nächste Woche ins Parlament
Weiterhin soll der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr steigen. Bei einem 60-Jährigen würden also bis zu 15.000 Euro, die zur Altersvorsorge angelegt sind, mit dem Arbeitslosengeld II nicht verrechnet. Der allgemeine Vermögensfreibetrag soll im Gegenzug von 200 auf 150 Euro sinken. In der Koalition ist dies umstritten. Die Union favorisiert einen höheren Altersvorsorgebeitrag.
Die Neuregelungen sollen nach Willen des Ministeriums vom 1. August an gelten. Union und SPD wollen den Entwurf nächste Woche in den Bundestag einbringen. Der Bundesrat soll spätestens im Juli zustimmen. Noch dieses Jahr sollen die Neuregelungen dem Bund 400 Millionen und den Kommunen 100 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Das Arbeitsministerium erklärte, das Gesetz sei erforderlich, damit die vorhandenen Mittel so effektiv und zielgenau wie möglich eingesetzt werden könnten. Schließlich würden die Maßnahmen aus Steuergeldern finanziert. Ende April gab es rund 5,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Von den Neuerungen erhofft sich die Regierung auch eine Eindämmung des Ausgabenanstiegs. Bis Ende März hatte der Bund allein für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II mit knapp sieben Milliarden Euro deutlich mehr ausgegeben als im Vorjahr. Haushaltspolitiker der Koalition befürchten, dass die Gesamtausgaben 2006 die eingeplanten 24,4 Milliarden Euro um drei bis vier Milliarden überschreiten könnten.
Gefunden bei: Spiegel.de
Berlin - Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur Fortentwicklung der Hartz-IV-Reform. Die mehr als 50 Änderungen sollen vor allem durch die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs dem Bund Einsparungen von jährlich 1,2 Milliarden und den Gemeinden von 300 Millionen Euro bringen.
Neuzugänge zum Arbeitslosengeld II sollen ein Sofortangebot für eine Stelle oder Qualifizierung erhalten, um ihre Arbeitsbereitschaft zu testen. Ein neuer Außen- und Prüfdienst der Job-Center und ein erweiterter Datenabgleich mit anderen Behörden sollen in größerem Umfang als bisher Betrugsfälle aufdecken.
Jeder Job-Center soll jeweils 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Die knapp 90 Städte und Gemeinden mit anderer Trägerschaft sollen ihrem Beispiel folgen, so dass nach Vorstellungen des Ministeriums an die 90.000 Betrugsfälle verhindert werden sollen. Dies soll zu Einsparungen von 350 bis 440 Millionen Euro führen. Ein erweiterter Datenabgleich auch mit anderen Behörden soll bis zu 800 Millionen Euro einsparen.
Unter den 50 Einzelmaßnahmen der Hartz-IV-Reform ist weiterhin eine Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften. Die Jobcenter gehen künftig von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn etwa die beiden Erwachsenen länger als ein Jahr zusammenwohnen oder gemeinsame Kinder haben. Der Gesetzgeber vermutet, dass eheähnliche Gemeinschaften derzeit meist verschwiegen werden, um sich den vollen Regelsatz zu sichern.
Entwurf soll nächste Woche ins Parlament
Weiterhin soll der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr steigen. Bei einem 60-Jährigen würden also bis zu 15.000 Euro, die zur Altersvorsorge angelegt sind, mit dem Arbeitslosengeld II nicht verrechnet. Der allgemeine Vermögensfreibetrag soll im Gegenzug von 200 auf 150 Euro sinken. In der Koalition ist dies umstritten. Die Union favorisiert einen höheren Altersvorsorgebeitrag.
Die Neuregelungen sollen nach Willen des Ministeriums vom 1. August an gelten. Union und SPD wollen den Entwurf nächste Woche in den Bundestag einbringen. Der Bundesrat soll spätestens im Juli zustimmen. Noch dieses Jahr sollen die Neuregelungen dem Bund 400 Millionen und den Kommunen 100 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Das Arbeitsministerium erklärte, das Gesetz sei erforderlich, damit die vorhandenen Mittel so effektiv und zielgenau wie möglich eingesetzt werden könnten. Schließlich würden die Maßnahmen aus Steuergeldern finanziert. Ende April gab es rund 5,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Von den Neuerungen erhofft sich die Regierung auch eine Eindämmung des Ausgabenanstiegs. Bis Ende März hatte der Bund allein für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II mit knapp sieben Milliarden Euro deutlich mehr ausgegeben als im Vorjahr. Haushaltspolitiker der Koalition befürchten, dass die Gesamtausgaben 2006 die eingeplanten 24,4 Milliarden Euro um drei bis vier Milliarden überschreiten könnten.
Gefunden bei: Spiegel.de