Hartz-IV-Empfänger werden ab August schärfer kontrolliert

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DjTermi
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Hartz-IV-Empfänger werden ab August schärfer kontrolliert

Beitrag von DjTermi »

Die Bundesregierung verschärft die Regeln für den Bezug des Arbeitslosengeldes II und will damit über eine Milliarde Euro einsparen. Ein neuer Prüfdienst und verstärkter Abgleich von Daten sollen deutlich mehr Missbrauchsfälle aufdecken.

Berlin - Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur Fortentwicklung der Hartz-IV-Reform. Die mehr als 50 Änderungen sollen vor allem durch die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs dem Bund Einsparungen von jährlich 1,2 Milliarden und den Gemeinden von 300 Millionen Euro bringen.

Neuzugänge zum Arbeitslosengeld II sollen ein Sofortangebot für eine Stelle oder Qualifizierung erhalten, um ihre Arbeitsbereitschaft zu testen. Ein neuer Außen- und Prüfdienst der Job-Center und ein erweiterter Datenabgleich mit anderen Behörden sollen in größerem Umfang als bisher Betrugsfälle aufdecken.

Jeder Job-Center soll jeweils 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Die knapp 90 Städte und Gemeinden mit anderer Trägerschaft sollen ihrem Beispiel folgen, so dass nach Vorstellungen des Ministeriums an die 90.000 Betrugsfälle verhindert werden sollen. Dies soll zu Einsparungen von 350 bis 440 Millionen Euro führen. Ein erweiterter Datenabgleich auch mit anderen Behörden soll bis zu 800 Millionen Euro einsparen.

Unter den 50 Einzelmaßnahmen der Hartz-IV-Reform ist weiterhin eine Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften. Die Jobcenter gehen künftig von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn etwa die beiden Erwachsenen länger als ein Jahr zusammenwohnen oder gemeinsame Kinder haben. Der Gesetzgeber vermutet, dass eheähnliche Gemeinschaften derzeit meist verschwiegen werden, um sich den vollen Regelsatz zu sichern.

Entwurf soll nächste Woche ins Parlament

Weiterhin soll der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr steigen. Bei einem 60-Jährigen würden also bis zu 15.000 Euro, die zur Altersvorsorge angelegt sind, mit dem Arbeitslosengeld II nicht verrechnet. Der allgemeine Vermögensfreibetrag soll im Gegenzug von 200 auf 150 Euro sinken. In der Koalition ist dies umstritten. Die Union favorisiert einen höheren Altersvorsorgebeitrag.

Die Neuregelungen sollen nach Willen des Ministeriums vom 1. August an gelten. Union und SPD wollen den Entwurf nächste Woche in den Bundestag einbringen. Der Bundesrat soll spätestens im Juli zustimmen. Noch dieses Jahr sollen die Neuregelungen dem Bund 400 Millionen und den Kommunen 100 Millionen Euro an Einsparungen bringen.

Das Arbeitsministerium erklärte, das Gesetz sei erforderlich, damit die vorhandenen Mittel so effektiv und zielgenau wie möglich eingesetzt werden könnten. Schließlich würden die Maßnahmen aus Steuergeldern finanziert. Ende April gab es rund 5,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Von den Neuerungen erhofft sich die Regierung auch eine Eindämmung des Ausgabenanstiegs. Bis Ende März hatte der Bund allein für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II mit knapp sieben Milliarden Euro deutlich mehr ausgegeben als im Vorjahr. Haushaltspolitiker der Koalition befürchten, dass die Gesamtausgaben 2006 die eingeplanten 24,4 Milliarden Euro um drei bis vier Milliarden überschreiten könnten.

Gefunden bei: Spiegel.de
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

03. Mai 2006 - Pressemitteilung

Im Schlafzimmer hat der Staat nichts zu suchen - mehr Beratung statt mehr Sozialschnüffelei

Zu dem heute im Kabinett behandelten Entwurf des SGB II-Optimierungsgesetzes erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.:

Bild

Die vom Kabinett verabschiedeten Verschärfungen von Hartz IV sind ein Skandal.

Im Zentrum des so genannten Optimierungsgesetzes steht die Verschärfung von Repression und Überwachung. Die örtlichen Träger der Grundsicherung werden verpflichtet, einen Außendienst einzurichten, um Wohnung und Lebensverhältnisse von Erwerbslosen zu überprüfen. Damit wird die Zahl der Sozialspitzel, die den Erwerbslosen bis in die Schlafzimmer hinterher schnüffeln sollen, deutlich erhöht. Im Schlafzimmer hat der Staat jedoch nicht zu suchen.

Anstatt Erwerbslose mit solchen Stigmatisierungskampagnen weiter zu beleidigen, sollte die Bundesregierung lieber dafür sorgen, dass die Agenturen den bei Erwerbslosen vorhandenen Beratungsbedarf überhaupt decken können. Schließlich häufen sich die Fälle, in denen Erwerbslose monatelang auf ein Beratungsgespräch warten müssen. Zur Qualifizierung der Beratung von Erwerbslosen gehört das Recht auf unabhängige Beratung u.a. durch Betroffeneninitiativen – wie es DIE LINKE. fordert.

Wenn Einsparungen im Haushalt notwendig sind, ist bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität mehr zu holen als bei Menschen, die von 345 Euro und weniger im Monat leben müssen. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Erwerbslose zum Einsparpotential degradiert. So gilt beispielsweise in Zukunft als Bedarfsgemeinschaft, wer ein Jahr und länger zusammen lebt. Damit wird jede Wohngemeinschaft von Studierenden zur Bedarfsgemeinschaft.

Diese staatlich verordnete gegenseitige finanzielle Inhaftnahme von Menschen, die zusammen leben, passt nicht ins 21. Jahrhundert.

Mit dem so genannten Optimierungsgesetz wird die Dosis eines sich bereits als schädlich erwiesenen Mittels noch einmal erhöht. Nötig wäre stattdessen über einen Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik nachzudenken. Dazu hat DIE LINKE. mit ihrem Antrag zur Überwindung von Hartz IV entsprechende Vorschläge unterbreitet: Statt Erwerbslose in fragwürdige Sofortmaßnahmen zu pressen, wäre ein Ausbau der öffentlichen Beschäftigung angesagt. Statt Menschen, die zusammen leben, unter den Generalverdacht einer Bedarfsgemeinschaft zu stellen, muss soziale Sicherheit konsequent vom Individuum aus gedacht werden. Statt Erwerbslose und deren Kinder mit dem Arbeitslosengeld II in Armut und Ausgrenzung zu treiben, bedarf es einer individuellen sozialen Grundsicherung, die ein Leben jenseits der Armut und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Die Konzeptlosigkeit der Regierung bei der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit darf nicht durch Druck und Repressionen gegenüber den Betroffenen kompensiert und verschleiert werden.
quasimodo
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Richtig so!

Beitrag von quasimodo »

Ich finde stärkere Kontrollen gut und richtig, da ich selbst nichts zu verbergen habe. Naja, solange man nicht in meiner Wäsche rumwühlt.
Es gibt sicher einige, die ALG2 missbrauchen und nebenbei schwarz arbeiten. Ich selbst kenne welche, die das machen :(
Die können mich gerne mal besuchen und meinen zerbrochenen Klodeckel anschauen, oder den kaputten Wasserhahn in der Küche etc. etc.
Ich Dummerchen habe sogar beim letzten Antrag ein Geldgeschenk für eben solche Reparaturen angegeben...wurde gleich "verrechnet".
Der Ehrliche ist halt immer der Dumme (frei nach Ulrich Wickert).
MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Was lernen wir daraus quasimodo: Keine Geldgeschenke!
"Was wünschst Du Dir zum Geburtstag?"
"Ach weißt Du, schenk mir doch einen neuen Klodeckel und eine Wasserhahn-Reparatur."
Gast

Beitrag von Gast »

MichaelW hat geschrieben: "Was wünschst Du Dir zum Geburtstag?"
"Ach weißt Du, schenk mir doch einen neuen Klodeckel und eine Wasserhahn-Reparatur."
Das wäre ein geldwerter Vorteil, der mit Abzug bei der Regelleistung geahndet wird.
MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Das ist die Frage.
Dann wäre ja auch jede Einladung zum Essen ein geldwerter Vorteil.
Ich denke mal, das ist eine Grauzone, die nirgendwo genau definiert ist.
Wie so vieles....
Gast

Beitrag von Gast »

Eine gelegentliche Essenseinladung halte ich für unproblematisch.

Geschenke allerdings sind gesetzlich definiert: € 50 im Jahr.
Azze
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Beitrag von Azze »

also langsam gehts wohl los

Wenn man schon jeden Cent angerechnet bekommt den man in Bar als Geschenk erhält , sowas wie Geburtstag oder Weinachten und davon dann wirklich nötige Anschaffungen oder Reparaturen dürchführen möchte und das dann nicht kann weil es angerechnet wird , find ich das ganz einfach ne Sauerei. Denn in diesem tollen Regelsatz sind solchen Sachen zwar enthalten aber mal viel zu wenig, davon kann sich kein Mensch ne neue Waschmaschine etc kaufen oder reparieren lassen.

Bei mir zum Beispiel war nix mit Erstausstattung weil ich vorher schon eine Wohnung hatte. Das war aber nur ne kleine 1 Zimmer Bude mit eigentlich nix drin. Also brauchte ich quasi alles was so benötigt wird als ich mit meiner Frau zusammenzog , da gabs null komma gar nix vom Amt dazu.

Bin ja nur heilfroh das ich solche Geschenke nicht angemeldet habe , sonst würd ich immernoch aufm Boden pennen.
MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Scheint ja ein interessantes Thema zu sein.
Ich werde demnächst mal einen eigenen Beitrag dazu eroffnen, wo wir das dann in einem größeren Kreis diskutieren können.
Wenn ihr nix dagegen habt
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

*hmm*
ich hatte das Thema schon angefangen .
Optimierungsgesetz Verschäfte Kontrollen Abgleich von Daten

Für allgemeine Diskusionen und Diskussionen über Neuigkeiten hatte ich mal das Forum Neuigkeiten erstellt.


Ich würde den Beitrag gerne dahin verschieben.
@Michael wäre nett wenn Du Deinen versprochenen Beitrag dann auch dort schreibst.



Neuigkeiten

Grüße Flunk
submarin
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Beitrag von submarin »

Ein ganz spannendes Thema, wenn auch eher aus dem Bereich Drama, bleibt ja wohl die eheähnliche Gemeinschaft.

Warum sollte ein Arbeitnehmer auf LKSI seine Freundin finanzieren?

Und mit welcher Gesetzesgrundlage will man ihn dazu zwingen?

Und kann dann einfach des Urteil des BVG zur eheähnlichen Gemeinschaft ignoriert werden?

Und was kostet das, wenn der sich m.E. zurecht, von seiner Freundin trennt?

Und wer wundert sich noch, wenn HartzIV dann noch mehr kostet, als sowieso schon falsch hochgerechnet wird???
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