Umgang mit alten Schulden

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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collie
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Registriert: 17.01.2006 14:04

Umgang mit alten Schulden

Beitrag von collie »

Hallo,
eine allgemeine Frage zu bestehenden Schulden:

Bin ALGII Empfänger und stottere mit dem bisschen Geld, das mir nach Abzug von Miete und allen üblichen Kosten so bleibt, zwei verschiedene Ratenzahlungen (1x 30 Euro, 1x 35 Euro) ab. Das ist bei einem kleinen Einkommen viel Geld.
Muß ich tatsächlich diese Schulden momentan bezahlen, oder kann ich darauf "pochen", dass diese Schulden stillgelegt werden, bis sich mein Einkommen (durch Arbeitsaufnahme) wieder steigert?
Freue mich sehr über eure Infos. Vielen Dank - collie
SSH
Beiträge: 46
Registriert: 01.12.2005 20:45
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Beitrag von SSH »

Hallo Collie,
als ALG II Empfänger verfügst Du über kein pfändbares Einkommen und Du musst nicht zahlen. Alles was Du zahlst ist freiwillig.
Wie hoch sind denn Deine Schulden. Sind sie höher als 1500 €, dann bist Du eigentlich nicht mehr in der Lage, diese ohne fremde Hilfe zu tilgen. Ich empfehle Dir dann, diese einfach zu regulieren. Bitte teile mir Deine Schuldenhöhe mit und wir exerzieren hier einmal gemeinsam die Regulierung durch.
Nur wenn Du willst !

MfG SSh
collie
Beiträge: 14
Registriert: 17.01.2006 14:04

Beitrag von collie »

Hallo SSH,
was habe ich denn schon zu verlieren? Ja danke für Dein Angebot, ich versuch einmal, es kurz auf den Punkt zu bringen:

Die Schulden zahle ich an zwei verschiedene "Einrichtungen", zum einen ist es eine städtische Einrichtung, hier geht es um Beerdingungskosten für einen meiner verstorbenen Brüder. Die Kosten beliefen sich auf ca. 1000,-- Euro, ich Dumme habe seinerzeit unterschrieben, dafür aufzukommen, jedoch nur mit der Rückendeckung der restlichen Familie. Jeder wollte mir einen Teil dazugeben - ich habe mich darauf eingelassen. Von einem Bruder (habe insges. noch zwei) bekam ich etwas über 200,-- Euro, das war völlig korrekt. Meine Eltern konnten nicht da beide Rentner, ich habe dafür Verständnis, sie gaben mir in ihren besseren Zeiten früher immer etwas. Leider hat sich der andere Bruder total ausgeklinkt mit den Worten, er habe ja schließlich Grabstein usw. bezahlt, ich jedoch wurde nie darüber informiert. Langer Rede kurzer Sinn, hier sind noch ca. 175,-- Euro offen á 35,-- mtl., das geht also noch bis Mitte des Jahres.

Zweiter Teil ist eine Inkassostelle, ich zahle schon seit "tausend" Jahren an Altschulden, die ich in der Vergangenheit.... Fortsetzung folgt
collie
Beiträge: 14
Registriert: 17.01.2006 14:04

Beitrag von collie »

mit meinem damaligen Ehemann verursacht habe. Er hat sich mittlerweile ´rauskaufen können, mit mir wurde ein Vergleich angestellt und nun sind es aber immerhin noch ca. 2.500,-- Euro, die zu begleichen sind. Angesichts meiner aktuellen Lage zahle ich seit über einem Jahr "nur noch" 30,-- Euro mtl., zuvor, als ich in Arbeit war, habe ich natürlich viel mehr gezahlt, aber die Zinsen.....

Manch einer wird vielleicht sagen, das sind ja insgesamt nur 65,- Euro mtl. an Schulden, aber die fehlen mir wirklich.

So, meine Ausführung ist etwas länger geworden, im Eifer des Gefechts sozusagen, aber vielleicht hilft die Geschichte zur besseren Verdeutlichung. Ich bin jetzt natürlich gespannt, welcher Rat auf mich wartet.... Gruß collie
SSH
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Beitrag von SSH »

Liebe Collie,
machen wir eine Anfangsbetrachtung:
Gläubiger 2, Schulden ca. 2700 €
Jährliche Zinsen in der Größenordnung von mindestens 10% heißt 270€ im Jahr - 23 € im Monat. Kommen noch Vollstreckungsmaßnahmen, Gebühren usw. dazu, sind es schnell 30 bis 40 € nur Zinsen. Das kannst Du in Deiner heutigen Situation auf Dauer nicht leisten.

Ich rate Dir, mit Hilfe eines Anwaltes und unter Inanspruchnahme von Beratungshilfe (Gesamtkosten 10€) den außergerichtlichen Versuch der Schuldenregulierung zur Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz zu betreiben.

Deinen Gläubigern wird mitgeteilt, dass Du über kein pfändbares Einkommen verfügst und zahlungsunfähig bist. Du stellst alle Zahlungen ein.
Deine Gläubiger werden aufgefordert Ihre Forderungen zum aktuellen Stand dem Anwalt mitzuteilen.

Liegen diese vor, so entscheidest Du mit Deinem Anwalt die weitere Vorgehensweise. Da die Gerichtskosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren nur gestundet werden, sollte dieser Betrag in Höhe von ca. 1400 € von Dir zum Ansparen über die 6 Jahre Wohlverhaltenszeit freiwillig eingeplant werden. Das sind 20 € pro Monat.

Nehmen wir Deinen Fall:

Es würde festgestellt, dass die Forderungen 2750 € betragen und Du bereit bist 25 € pro Monat freiwillig zu zahlen.
25 € mal 72 Monate ergibt einen Betrag von 1800 €. Diesen Betrag bietet Dein Anwalt als Vergleichssumme an, das entspricht einer Quote von ca. 65 %. Einem Spitzenwert für eine drohende Insolvenz.
Nun kann Dein Anwalt Deinen Gläubigern sagen, Leute seit froh über eine solche tolle Quote und nehmt den Vergleich an. Die Alternative ist die Deckung der Gerichtskosten und keine Quote für die Gläubiger.
Also die Entscheidungsalternative ist 65 % oder fast 0 %.

Dein großer Vorteil besteht darin, dass der Vergleich zukünftig alle Zinsen liquidiert. Mit 25 € im Monat über 6 Jahre bist Du Deine Schulden los und hast auch in Kürze wieder Ruhe.

Hast Du weitere Fragen, dann frag mich.
Dein SSH
SSH
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Registriert: 01.12.2005 20:45
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Beitrag von SSH »

Hallo Collie,
ich muss leider weg, aber ich bin Donnerstag ab 20Uhr im Chat bzw. schick mir eine mail zu weiteren Fragen.
Deine Probleme lassen sich lösen. Die Quote wäre gut und wenn der Anwalt gut ist, kannst Du mit einem Vergelich rechnen.
LG SSH
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