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P-Konto darf nicht mehr kosten wie ein....

Verfasst: 06.05.2012 18:12
von Ziggi
Nun ist ein Grundsatzurteil zu den Illegalen Praxen der Banken gefällt worden!

Ein Pfändungsschutzkonto darf nicht mehr kosten, wie ein allgemeines Konto auch,
so das OLG Frankfurt im März.
Da es nun Rechtskräftig ist, gilt es wie ein Gesetz...

Wer es nachlesen mag.... HIER der LINK zum Urteil 19 U 238/11 OLG Frankfurt /M vom 28.03-2012