Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Jahreswechsel und Kontopfän

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Jahreswechsel und Kontopfän

Beitrag von Ziggi »

ACHTUNG,

wer schulden hat und eine Pfändung des Kontos nicht ausschliessen kann, sollte bis mitte Dezember sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto wandeln lassen.

auf was ist zu Achten:

Nur ein Konto, kann man wandeln lassen!

Pfändungsschutz der vorhergehenden Art gibt es nicht mehr!

Der schutz von Sozialleistungen für die ersten Tage nach eingang der Gelder ist nichtmehr gegeben, sofern man kein P-Konto hat....

Freibetragsgrenze muss Festgesetzt werden, je nach Personenzahl des Haushaltes, man sollte sich da Beraten lassen.

Bis spätestens Mitte Dezenmber den Antrag Stellen, da die Banken untereinander schauen wo man nich nen Antrag darauf gestellt hatte, wenn man doppelt P-Konto einrichtet (Beantragt), verliert man ALLE P-kontorechte.

Die Banken, dürfen es nicht ablehnen ein bestehendes Konto umzuwandeln, es sei denn man hat mehrere Anträge am laufen...


INFOs HIER
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten