Gerichtsvollzieher kommt

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Opira1978
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Gerichtsvollzieher kommt

Beitrag von Opira1978 »

Hallo,

morgen früh kommt zu mir der Gerichtsvollzieher und möchte das ich eine eidesstattliche Versicherung abgebe. nun frag ich mich ob ich dieses machen muß oder nicht. Mein Mann und ich haben 2000 ein Darlehn für möbel aufgenommen und durch die Arbeitslosigkeit 2003 konnten wirnicht mehr den abtrag zahlen aus dem Gerund waren wir auch schon bei der schuldnerhilfe und haben Private Insolventz beantragt unsere Unterlagen liegen nun schon seit einem Jahr beim Amtsgericht und wartet auf Bearbeitung. Mein Mann mußte vor dieser Zeit schon einen solche Versicherung unterzeichnen und nun kommt der gerichtsvollzieher auch zu mir. Nun frag ich mich ob ich diese Versicherung auch unterzeichen muß obwohl der Insolventzantrag schon beim Amtsgericht liegt. Auserdem habe ich auch angst da ich Tuppertante bin und ein Gewerbe angemeldtet habe. Wie soll ich mich ihm gegenüber verhalten? Welche fragen muß ich beantworten und welche muß ich nicht? Darf er die Kontoauszüge sehen und was ist wenner mich dumm anmacht muß ich mir dann sowas bieten lassen? Vor allem was darf er pfänden? Wir haben zwei PC´s die wir seit 1999 haben ich habe einen in die Ehe mitgebracht kann er davon einen Pfänden?

Mensch so viele Fragen auf einmal würd mich über eine antwort freuen.

Bis denne
Opira
SSH
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Beitrag von SSH »

Hallo Opira,
wenn ein Gerichtsvollzieher in Kenntnis des beantragten Insolvenzverfahrens eine EV fordert, musst Du diese abgeben. Der Insolvenzantrag sagt im Endeffekt nichts anderes aus.

Bist Du ALG II Empfänger, ich denke ja, dann kann der Gerichtsvollzieher in das ALG II Geld, egal wo Du es aufbewahrst nicht pfänden. Eine Sachpfändung eines alten PC - auch 1999 PC ist alt - ist sehr aufwändig und wird im Regelfall nicht durchgeführt. Du kannst verlangen, dass ein Sachverständiger Deine Daten auf gesonderte Datenträger sichert, bevor er diese löscht und den Pc mitnimmt. DerErlös des PC deckt meist diese Kosten nicht. Darüber hinaus hoffe ich, dass Deine Schuldnerberatung Deine Gläubiger darauf hingewiesen hat, dass alle Vollstreckungsversuche erfolglos sein werden und die Kosten ausschließlich vom Gläubiger zu tragen sind. Dies gilt auch für die eidestattliche Versicherung.
Nun zum Nebenerwerb Dubber. Ich hoffe, dass Du dieses Deiner ARGE gemeldet hast ! Du weist, dass Du bis 15 h in der Woche im Nebenerwerb tätig sein kannst und dass Dein Freibetrag im monatlichen Erwerb ca. 100 € beträgt. Bitte beachte, dass alle Deine Aktivitäten zum Verkauf, wie z.B. Dupperabende auch als Vertriebskosten vorher abgesetzt werden sollten.

Von einem Gerichtsvollzieher mußt Du Dir nicht dumm kommen lassen. Du kannst jederzeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Zur Vorbereitung kannst Du Dich auf Basis eines Beratungshilfescheines mit einem Kostenaufwand von 10 € von einem Anwalt beraten lassen.

Wenn Du noch mehr Fragen hast, dann stell sie.

Tut mir leid, dass ich letzte Woche nicht anwesend war.

LG
SSH
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