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Abzahlung von Schulden bei ALG 2

Verfasst: 17.08.2010 12:23
von impello
Hallo,

ich muss schulden in Raten abzahlen.

wie hoch darf hier die Rate sein, wenn ich ALG 2-Bezieher bin (Grundbezug + Zusatz begrenzt bis max 12-2010) um noch meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können?

Danke im voraus.

LG
i.pelle

Verfasst: 18.08.2010 10:43
von nonsens
Hallo

also, ich versuchs einfach zu erklären....

Ratenhöhen werden ja eigentlich - hier sei das *eigentlich* zu beachten - dem Einkommen des Schuldners angepasst. Sofern der Gläubiger dem Schuldner ne Chance einräumt, die Schulden loszuwerden.

Als ALG II Bezieher bist Du im Grunde genommen ja gar nicht in der Lage, zu zahlen. Denn mit Deinem Bedarf kannst Du Dich schon von den Pflichtkosten her (Strom, Essen, etc) gerade so selbst über Wasser halten. Somit wärst Du zahlungsunfähig.

Du könntest Deinem Gläubiger ganz einfach auf die Füße treten,sofern er Dir mit der selbst niedrigsten Rate (z.B. 10 Euro) nicht entgegenkommen will. Entweder er nimmt das ANgebot an oder Du erklärst Dich einfach als zahlungsunfähig, aufgrund des ALGII Bezuges - in Form von einer Privatinsolvenz. Aber ich denke mal, so schlimm wird Dein Schuldenberg hoffentlich nicht sein. Eine Insolvenz ist nämlich umfangreich, absolut kein Zuckerschlecken und dauert 6 Jahre. Ebenso muss man für diese schon viele Schulden haben bzw. eine Mindest-/Maxianzahl von Gläubigern.

Setze Dir ein Limit, das DU monatlich aufbringen kannst. Dem Gläubiger bleibt doch nichts andere übrig, wenn er sein Geld haben will, als ja zu sagen. Selbst wenn er mit weiteren Kosten droht, weil Du nicht mehr Geld aufbringen kannst. Denn wo nichts ist .......da kann man nicht noch mehr holen.

Du kannst, wenn Du weisst, das Du ab demnächst wieder höheres eigenes Einkommen hast, auch eine Aussetzung von Zahlungen beantragen. Sprich, der Gläubiger lässt Dich bis Tag X in Ruhe und darf weder Zinsen noch anderes erheben. Allerdings werden solche Aufschübe selten gewährt, und wenn, dann nur, wenn dieser Tag X in greifbarer Nähe ist, zum Beispiel 8 Wochen oder 3 Monate.

Versuchs mit 10 Euro. Wenn die Forderung nicht allzu schlimm ist und mit den 10 Euro nicht nur die Zinsen getilgt werden, passt das. Machen viele so. Und jeder findet,wenn er die Zahlungen einhält, irgendwann ein Ende.

Aber mit mehr als 30 Euro monatlich würde ich nicht handeln. Jeder Cent zählt, egal wie die Schulden zustandekamen. Schliesslich bist Du ja an einer Lösung des Problems interessiert.

Verfasst: 18.08.2010 17:27
von Ziggi
Hallo impello,
ich muss schulden in Raten abzahlen.

wie hoch darf hier die Rate sein, wenn ich ALG 2-Bezieher bin (Grundbezug + Zusatz begrenzt bis max 12-2010) um noch meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können?
äh, wo hast du die Schulden? in der Privaten Wirtschaft?`
ODER beim AMT?

Sollten diese Raten bei der ARGE sein, dann mußt du erst zurückzahlen, wenn du Arbeit hast :!:

Im Restlichen gilt eigentlich das was nonsens Geschrieben hatte.
Ausser, das man zur not auch auf eine EV ankommen lassen kann, dann ist man etwa drei Jahre die Gläubiger los,
hat aber auch nen echt sch... Schufa...

Gruß Ziggi

Verfasst: 19.08.2010 06:05
von nonsens
Ziggi hat geschrieben:...
Im Restlichen gilt eigentlich das was nonsens Geschrieben hatte.
Ausser, das man zur not auch auf eine EV ankommen lassen kann, dann ist man etwa drei Jahre die Gläubiger los,
hat aber auch nen echt sch... Schufa...

Gruß Ziggi
Die EV kann aber auch ein Genick brechen, denn sobald der GV eine Kontoverbindung hat (wird ja bei der EV vermerkt), stürzt der Gläubiger sich drauf. Selbst mit pfändungsfreiem Eingang auf diesem ist es kein Zuckerschlecken, denn OBWOHL der GV weiss, das man ALG II bekommt, die Gläubiger pfänden trotzdem ....

Verfasst: 19.08.2010 17:32
von Ziggi
Die EV kann aber auch ein Genick brechen, denn sobald der GV eine Kontoverbindung hat (wird ja bei der EV vermerkt), stürzt der Gläubiger sich drauf. Selbst mit pfändungsfreiem Eingang auf diesem ist es kein Zuckerschlecken, denn OBWOHL der GV weiss, das man ALG II bekommt, die Gläubiger pfänden trotzdem ....
Dann würde ich nach EV zu Gericht gehen und Pfändungsschutz beantragen, eine Kopie davon an den GV und schon keinen Ärger mehr.


Ach ich vergas zu erwähnen, wenn ich Zahlungsunfähig aber Zahlungswillig bin ist weder EV noch Pfändung wirklich rechtens, somit die Raten einfach Zahlen und zwar in erträglicher Höhe, also wenn mir 3€ nicht weh tun dann 3€ wenn ich 5€ vertrage dann 5€ und sofern ich 20€ entbehren kann dann diese 20€, halt soviel wie ich im Monat abdrücken kann, sofern ich diese regelmässig Zahle wird jeder Richter (bei ALG2 oder SGB12 Bezug) auf seiten des Zahlungswilligen Schuldner sein 8)


Gruß Ziggi