Schulden beim Arbeitsamt? Dürfen die Aufrechnen?
Verfasst: 09.11.2009 20:14
Hallo zusammen. durch´s surfen im Netz bin auf euer Forum gekommen und hoffe ihr könnt mir helfen. Bitte keine Standpauke auch wenn ich diese verdient habe. Das Kind ist jetzt nun mal im Brunnen gefallen und ich hoffe, ich kann es irgendwie noch mal hoch holen.
Ich lebe alleine und bekomme ALG II und habe Schulden beim Arbeitsamt. Die mir jetzt monatlich eingezogen werden sollen. Und das monatlich mit 107 Euro. Mir wird ganz schlecht, wenn ich daran nur denke.
Die Schulden sind dadurch entstanden, das ich bsp. mir ein Überbrückungsgeld als Darlehn geben lassen habe, aber eh ich das zurückzahlen konnte, war ich den Job schon wieder los und gleich wieder ALG II Empfänger. Mit unter sind das auch Schulden, die das Arbeitsamt mir zu viel gezahlt hat, obwohl ich schon lange gemeldet hatte, das ich Arbeiten war.
Wie dem auch sei, durch einige Schicksalsschläge im Leben habe ich eine Zeitlang den Kopf in den Sand gesteckt und somit sind die Schulden nun vom Arbeitsamt auch rechtmäßig. Bereits versuche ich so langsam alles wieder in den Griff zu kriegen und strebe auch das Insolvenz verfahren an.
Nun habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird das:
Ich beabsichtige, diese Forderung gegen den Anspruch auf ALG II nach § 43 SGB II aufzurechnen.
Meine Frage ist: dürfen die das so einfach? Und was habe ich noch für Möglichkeiten. Außerdem habe ich angst, das ich durch diese Zahlung keine Insolvenz beantragen kann.
Bitte hilft mir. Ich danke allen schon mal im Voraus.
LG
Knabber
Ich lebe alleine und bekomme ALG II und habe Schulden beim Arbeitsamt. Die mir jetzt monatlich eingezogen werden sollen. Und das monatlich mit 107 Euro. Mir wird ganz schlecht, wenn ich daran nur denke.
Die Schulden sind dadurch entstanden, das ich bsp. mir ein Überbrückungsgeld als Darlehn geben lassen habe, aber eh ich das zurückzahlen konnte, war ich den Job schon wieder los und gleich wieder ALG II Empfänger. Mit unter sind das auch Schulden, die das Arbeitsamt mir zu viel gezahlt hat, obwohl ich schon lange gemeldet hatte, das ich Arbeiten war.
Wie dem auch sei, durch einige Schicksalsschläge im Leben habe ich eine Zeitlang den Kopf in den Sand gesteckt und somit sind die Schulden nun vom Arbeitsamt auch rechtmäßig. Bereits versuche ich so langsam alles wieder in den Griff zu kriegen und strebe auch das Insolvenz verfahren an.
Nun habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird das:
Ich beabsichtige, diese Forderung gegen den Anspruch auf ALG II nach § 43 SGB II aufzurechnen.
Meine Frage ist: dürfen die das so einfach? Und was habe ich noch für Möglichkeiten. Außerdem habe ich angst, das ich durch diese Zahlung keine Insolvenz beantragen kann.
Bitte hilft mir. Ich danke allen schon mal im Voraus.
LG
Knabber