Schulden beim Arbeitsamt? Dürfen die Aufrechnen?

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Knabber
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Schulden beim Arbeitsamt? Dürfen die Aufrechnen?

Beitrag von Knabber »

Hallo zusammen. durch´s surfen im Netz bin auf euer Forum gekommen und hoffe ihr könnt mir helfen. Bitte keine Standpauke auch wenn ich diese verdient habe. Das Kind ist jetzt nun mal im Brunnen gefallen und ich hoffe, ich kann es irgendwie noch mal hoch holen.

Ich lebe alleine und bekomme ALG II und habe Schulden beim Arbeitsamt. Die mir jetzt monatlich eingezogen werden sollen. Und das monatlich mit 107 Euro. Mir wird ganz schlecht, wenn ich daran nur denke.

Die Schulden sind dadurch entstanden, das ich bsp. mir ein Überbrückungsgeld als Darlehn geben lassen habe, aber eh ich das zurückzahlen konnte, war ich den Job schon wieder los und gleich wieder ALG II Empfänger. Mit unter sind das auch Schulden, die das Arbeitsamt mir zu viel gezahlt hat, obwohl ich schon lange gemeldet hatte, das ich Arbeiten war.

Wie dem auch sei, durch einige Schicksalsschläge im Leben habe ich eine Zeitlang den Kopf in den Sand gesteckt und somit sind die Schulden nun vom Arbeitsamt auch rechtmäßig. Bereits versuche ich so langsam alles wieder in den Griff zu kriegen und strebe auch das Insolvenz verfahren an.

Nun habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird das:

Ich beabsichtige, diese Forderung gegen den Anspruch auf ALG II nach § 43 SGB II aufzurechnen.

Meine Frage ist: dürfen die das so einfach? Und was habe ich noch für Möglichkeiten. Außerdem habe ich angst, das ich durch diese Zahlung keine Insolvenz beantragen kann.

Bitte hilft mir. Ich danke allen schon mal im Voraus.

LG
Knabber
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Knabber,
du schreibst
Die Schulden sind dadurch entstanden, das ich bsp. mir ein Überbrückungsgeld als Darlehn geben lassen habe, aber eh ich das zurückzahlen konnte, war ich den Job schon wieder los und gleich wieder ALG II Empfänger. Mit unter sind das auch Schulden, die das Arbeitsamt mir zu viel gezahlt hat, obwohl ich schon lange gemeldet hatte, das ich Arbeiten war.
dazu ließ mal hier
ALG II: ARGE darf Aufrechnung von überzahlten Leistungen nicht ohne weiteres vornehmen

Ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf während des laufenden Leistungsbezuges eine Aufrechnung mit in der Vergangenheit überzahlten Leistungen nur vornehmen, wenn die Überzahlung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Hilfebedürftigen erfolgt ist. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger bezieht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Juli und August 2006 übte er eine geringfügige Beschäftigung aus und erzielte hieraus anrechnungsfähiges Einkommen. Er teilte die Arbeitsaufnahme der beklagten ARGE bei Beginn der Beschäftigung mit Nach Vorlage der Lohnabrechnungen errechnete die ARGE im September 2006 eine Überzahlung der bereits ausgezahlten Leistungen für die Monate Juli und August 2006, hob insoweit den Bewilligungsbescheid teilweise auf, machte eine Erstattungsforderung in Höhe von 160 € geltend und kündigte an, die Überzahlung mit den Leistungen ab September 2006 in vier Raten aufzurechnen.

Die 11. Kammer des Sozialgerichts hat die Aufrechnung der Beklagten mit den laufenden Leistungen für unzulässig erklärt. Nach § 43 Satz 1 SGB II kann eine Aufrechnung überzahlter Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit der laufenden Regelleistung bis zu 30 Prozent nur dann erfolgen, wenn es sich um Erstattungsansprüche handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht hat. Dies war vorliegend nicht der Fall, der Kläger war seiner Mitwirkungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen. Obwohl das erzielte Einkommen erst nach Abrechnung durch den Arbeitgeber und nach Auszahlung der Regelleistung durch die ARGE für den jeweiligen Monat berücksichtigt werden konnte, schließt die Gesetzeslage eine Aufrechnung mit den laufenden Leistungen aus, wenn der Hilfebedürftige nicht ausdrücklich mit der Aufrechnung einverstanden ist. Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des Gerichts der aktuellen Sicherung des Lebensunterhalts des Hilfebedürftigen den Vorrang gegenüber dem fiskalischen Interesse der ARGE, überzahlte Leistungen noch während des Leistungsbezuges zurückzuerhalten, eingeräumt.

* Referenz: Sozialgericht Koblenz; Urteil vom 05.04.2007
[Aktenzeichen: S 11 AS 635/06]
Du solltest also dem schreiben der ARGE entsprechend Antworten, das du mit der Aufrechnung (so) nicht einverstanden bist ( so= 170€ Mtl. nicht, aber 20€ oder 5€ Mtl. wenn du dir das leisten kannst, anbieten )du kannst also eine Rate anbieten, musst aber auch garnicht zurückzahlen während du im laufenden Bezug von ALG II bist.
weiter Fragst du
ob das ich durch diese Zahlung keine Insolvenz beantragen kann
du kannst trotz Zahlung eine Verbraucherinsolvenz durchführen, dein Anwalt/ Schuldenberater/in wird dich dich sowieso dahingehend beraten und unterstützen. Deine schulden musst du ja dieser Person zu möglichst 100% vortragen/ belegen und dann wird alles mit und für dich erarbeitet. Ich drück dir mal die Daumen, wird schon schief gehen. Also Kopf hoch, wird schon.

Gruß Ziggi
:wink:
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Knabber
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Beitrag von Knabber »

Hallo Ziggi,

vielen herzlichen Dank! Damit ist mir echt schon geholfen und beruhigt mich echt ungemein. Nach dem ich gestern beim Anwalt war und der mir sagte, das die das dürfen, war ich am Boden zerstört und hatte echt grausige Gedanken. Meiner Meinung nach hatte der Anwalt auch einfach kein bock um sich darum zu kümmern.

Nun muss ich das nur noch beim Arbeitsamt um umsetzen und vor allendingen durchsetzen. Das wird noch eine harte Nuss. Einen Termin zur Anhörung bekomme ich noch. Eine Freundin wird mit gehen, damit sie mir nicht die Worte im Mund umdrehen. Das können die nämlich hier sehr gut. Und Dinge bsp. nicht aufnehmen und nicht weiterleiten. Jedes mal rufe ich bei der Arge ein zweites mal an, um sicher zu gehen, das so manche Info auch weiter geleitet worden ist.

Nun, vielleicht hat das alles bald ein Ende. Wenn die Insolvenz erst mal läuft, und ich vielleicht erst mal wieder ein Job habe. Kann alles nur noch besser werden.

Ich melde mich diesbezüglich noch mal und erzähle wie die Geschichte ausgeht.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Knabber,
du solltest die überlegen ob du diesen Anwalt behälst oder einen Fachanwalt nimmst. Einen erprobten Fachanwalt sowie andere Beratungsstellen findest du hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
hilfestellung via Internet bietet: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tach ... atung.aspx und http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ auch http://www.sozialticker.com/ bietet ne menge Hilfe ( Wiedersprüche und so )an.
Ich hoffe das du damit Hilfe zur Selbsthilfe genug hast und das alles klappt.

Gruß Ziggi :roll:
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Knabber
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Beitrag von Knabber »

Hallo,

ich wollte Euch berichten, so geht es weiter und nicht gerade positiv :x

Ich habe das Arbeitsamt mit dem Urteil konfrontiert und die sagten mir doch glatt weg, das würde nur für eine bestimmt Person gelten.

Wie dem auch sei. Leider habe ich nächste Woche erst ein Termin bei der Schuldnerberatung. Stand der Dinge sieht so aus:

Die Sachbearteirin rief mich zurück und ich vereinbarte mit Ihr das ich Ihr bis 19.11 eine Rückantwort gebe, in der ich erkläre das 35 Euro ok sind, das sie einbehalten werden dürfen. Immerhin, mir liegt ja auch daran meine Schuld auszugleichen, obwohl ich der Meinung bin, das andere früher bedient werden müssen. Nun gut dafür gehe ich ja am Donnerstag zur Schuldnerberatung. Also gesagt getan, das Formular MIT EMPFANGSBESTÄTIGUNG beim Arbeitsamt pünktlich eingereicht.

Dann habe ich am Samstag eine Bestätigung erhalten, das sie mir ab den 01.01.2010 35 Euro einbehalten werden. Stunden später kam meine Freundin/Nachbarin und gab mir ein Brief, wo sie sagte, der ist nicht für mich. Darin stand. Und das ist immer wieder mein Lieblingssatz in dem ich im hohen Bogen Kotzen könnte:

Sehr geehrte Frau Bla,

Mit der Aufhebungs- und Erstattunbescheid vom... wurde Ihnen mitgeteilt, das Sie zur Erstattung eines Betrages in Höhe von ... verpflichtet sind.

Hierbei handelt es sich um Ansprüche auf Erstattung oder Schadenersatz, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständige Angaben veranlasst wurden.
(das ist mein Lieblingssatz! und dieser ist vollkommen falsch, da ich dem Arbeitsamt mit geteilt habe, was ich verdiene und wieviel und das auch Pünklicht)

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die weiteren Ausführunge in dem genannten Bescheid.

Nach § 43 SGB II können bei vorliegen der o.g. Vorraussetzung Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zu einem Betrag in Höhe von 30 von Hundert der dein Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit bestehenden Ansprüchen aufgerechnet werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf 3 Jahre beschränkt.

Die zustehende Regelleistung wird unter Berücksichtigung der o. g. Rechtsvorschrift ab dem 01.12.09 in monatlichen Raten in Höhe von 107,70 Euro gegen die laufenden Leistungen aufgerechnet.

Die für die Einziehung zuständige Kasse RD NRW ...wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn noch selbst Zahlungen zu leisten sind. Eventuell wird die Kassse auch zusätzlich Teilzahlungen verlangen. Den oben genannten Betrag brauchen sie nicht zu überweisen.
(Wie großzügig)

Bei dieser Entscheidung habe ich von meinen Ermessen Gebrauch gemacht und ihre persönlichen und wirschaftlichen Verhältnisse gebührend berücksichtigt. (Davon habe ich nichts mitbekommen)

Sie haben von der gegebenen Möglichkeit der Äußerung auf meine Anhörung vom 02.11 keinen Gebrauch gemacht, so dass nach Aktenlage zu entscheiden war. (Nein, ich habe nur persönlich mit Ihr darüber gesprochen, aber anscheinend hat sie wohl nicht zu gehört und wollte auch so entscheiden)

Die ARGE Duisburg ist verpflichtet, wirstschaftlich im Sinne der Bundeshaltsforderung zu handeln. Hierzu gehört auch im interesse der Gemeinschaft der steuerzahler (nicht das ich es auch irgendwann mal eingezahlt habe) bestehende Forderung vollständig (und vor allendingen) zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mittel beizutreiben ( Wie gut, das ich noch ein Schlägertrupp vorbei kommt)

Heute sollte mich die besagte Sachbearbeiterin zurückrufen. Was sie nicht getan hat. Warum auch? Das Geld behalten die ja auch frech erst mal und machen kann ich daran jetzt nichts mehr

:x Aber ich will mir das einfach nicht gefallen lassen. Also bitte hilft mir noch mal was kann ich jetzt noch tun. Klar das Geld ist erst mal weg. Und nach allen Abzügen bleiben mir diesen monat 150 Euro. Und das vor Weihnachten. Und jetzt Ratet mir bitte nicht. ich sollt mir Geld leihen. Ich habe niemanden der mir was leiht, weil alle selbst Hartz 4 bekommen. Außerdem ist es nicht Sinn des ALG II schließlich zahlen die jenigen die noch Arbeiten schon längst in diese Kasse und sind erst gar nicht verpflichtet mir zu helfen. Also was soll ich tun? Beim Sozialgericht was beantragen? Wenn ja wie und was?

Ich hoffe, das mir die Schuldenberatung noch helfen kann. Oder mir tipps und Unterstützung gibt.
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