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Kontopfändung

Verfasst: 25.03.2009 16:58
von Björn
Hallo leute...
habe 2 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bekommen und heute auch ein Brief meiner Bank, die mir mitteilen, dass auf meinem Konto eine Pfändung liegt.

was soll ich jetzt machen? bekomme um den ersten rum ca. 320€ lohn auf das konto gezahlt.
das geld brauche ich, da ich sonst nur ca. 120€ alg2 bekomme.
das geld der arge geht bei meinem vater aufs konto, da ich U25 bin.
habe was gelesen, dass ich zum amtsgericht soll und irgendwas machen, damit die den Pfändungsfreibetrag von 989,99€ in ruhe lassen... soviel bekomme ich ja nichtmal...
werde sonst morgen früh mal bei der GATE (schuldnerberatung in ostholstein) anrufen und sehen ob die mir helfen können...
habe zuerst gedacht, dass ich das geld einfach pfänden lasse und somit wenigstens schonmal einen kleinen teil meiner schulden abzahle, aber da ich noch andere rechnungen zu begleichen habe, und meinen führerschein mal zuende machen muss geht das nicht..

meint ihr, ich kann an die beiden gläubiger rantreten und ihm anbieten jedem 100€ im monat zu überweisen? meint ihr, die ziehen ihre pfändung zurück?
geht einmal um ca. 560€ und einmal um ca. 350€

danke schonmal im vorraus...

Verfasst: 25.03.2009 17:47
von Ralf Hagelstein
Da gehst Du zu Deinem Amtgericht und bebantragst Pfändungsschutz für Dein Konto. Ausweis und Bescheid mitnehmen.

Verfasst: 25.03.2009 17:52
von Björn
danke für deine antwort...
welchen bescheid muss ich mitnehmen? ALG2 bescheid?

Verfasst: 25.03.2009 17:57
von DjTermi
Richtig!

Verfasst: 25.03.2009 18:07
von Björn
danke, das werde ich dann mal morgen vormittag tun

Verfasst: 25.03.2009 18:35
von Björn
mein vater findet den aktuellen bescheid irgendwie nicht (hat er wohl nicht weggeheftet) ist es möglich, dass ich morgen zur arge gehe und die mir nochmal einen bescheid ausstellen?
danke schonmal im vorraus...

Verfasst: 25.03.2009 18:51
von DjTermi
Na klar...

Verfasst: 26.03.2009 11:43
von Björn
na ja, war dann mal vorhin beim amtsgericht.
vorher bei der arge um den aktuellen bescheid noch mal zu beschaffen... naja... haben mir einen bescheid vom 12.01.2009 gegeben und gesagt, dass das der aktuellste sei.. komisch! habe doch seit dem 21.01.2009 einen kleinen job und dadurch einen neuen bescheid bekommen (wegen einkommen anrechnen usw.) den hatte sie aber anscheinend nicht im computer...

nun ja, war ja beim amtsgericht, aber leider sagte er mir, bevor ich nicht konoauszüge meines kontos und gehaltsabrechnungen mitbringe, macht er nichts... dann mal sehen, ob ich morgen nochmal jemanden finde, der mich dahin fährt, sind ja schließlich 12km und fahrgeld hab ich leider grad keins...

Verfasst: 15.12.2009 23:58
von randy2201
@ Björn

...frage bei der bank nach was auf deinem konto ruht!!
rechtsanwälte und andere personen mit forderungen belegen auch die konten mit einer umsatzsperre!!!
dann kannst du nix mehr bezahlen!! sozialgelder können nur innerhalb weniger tage (glaube 7)gegen vorlage des aktuellen bescheides abgehoben weden.

LG Randy

Verfasst: 21.12.2009 16:41
von brigitti
Einem Bekannten von mir geht es ähnlich, nur bei dem ist das große Problem, dass auch seine zwei kleinen Kinder betroffen sind. Ich denke mal, er wird die Kontopfändung auch aus diesem Grund verhindern können, da ja sonst die Kinder keine Lebensgrundlage hätten. Der Bekannte musste eine Anschlussfinanzierung aufnehmen und so haben sich die Schulden einfach angesammelt. Hoffe, er kommt da bald raus, denn sonst ist Privatinsolvenz wohl der einzige Ausweg.

Verfasst: 22.12.2009 11:06
von Ziggi
@ All,

euch kann geholfen werden, das P-Konto ist bald da.
Noch nicht aber bald, Infos Hier:
http://www.bmj.de/enid/9b641a4f5169a2ea ... en_58.html

Hieraus:
2. Fall:
Wie Fall 1, aber der Schuldner ist verheiratet, hat ein Kind und verdient 1200 € netto.

a) derzeitige Rechtslage
Berechnung des pfändungsfreien und daher freizugebenden Betrages durch das Gericht:

Nettoeinkommen:
1200 €
Pfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens
(Freibeträge nach § 850c ZPO:
985,15 € für den Schuldner, 370,76 € für die
Ehefrau und 206, 56 € für das Kind = 1562,47 €) 0 €
Pfändungsfrei (bezogen auf 1 Monat) 1200 €

Pfändungsfreier Anteil für die Zeit vom 15. bis 30.Juni:

1200 € x 15 =
30
1200 € : 2 = 600 €

Pfändungsfrei auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von 600 € und daher vom Gericht freizugeben.
und noch eins:
Bisher gibt es noch keine Banken, die das pfändungsgeschützte Konto (P-Konto) als separates Produkt anbieten. Dies hat zwei Ursachen:

* das Gesetz zur Reform der Kontopfändung tritt erst am 1. Juli 2010 in Kraft
* das Gesetz sieht keine Verpflichtung der Kreditwirtschaft zum Angebot eines P-Kontos vor, allerdings die Pflicht, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln

Unsere Empfehlung

Wählen Sie eine Bank aus, die das Girokonto zu vernünftigen Konditionen anbietet und stellen Sie nach dem 1.7.2010 einen Antrag auf Einrichtung des automatischen Pfändungsschutzes.

Wir werden auf dieser Internetseite über die Entwicklung berichten und freuen uns über vielfältige Unterstützung dabei.
Ganzer Artikel:
http://www.pkonto.org/bank/

Gruß Ziggi
Geruhsames Weihnachtsfest euch allen