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Schulden und Lohnsteuerjahresausgleich

Verfasst: 27.02.2009 08:54
von Richard
Darf man als ALG 2 Empfänger seine Schulden mit Hilfe des Lohnsteuerjahresausgleich tilgen?

So weit ich weiß werden Einkünfte aus Steuerrückerstattungen auf die Leistungen mit angerechnet. Das heißt in dem Fall bekommt man über einige Monate einfach weniger Geld von der ARGE.

In meinem Fall könnte ich hier meine Schulden zu einem großen Teil selbst bezahlen sofern mir Dir ARGE nicht die Leistungen kürzt.

Die Schulden wurden vor der Arbeitslosigkeit gemacht.

Verfasst: 27.02.2009 18:56
von nonsens
Auch wenn die Schulden vor der Arbeitslosigkeit gemacht wurden.....der Ausgleich wird angerechnet, da der Zufluss des Erlöses aus dem Jahresausgleich zum Zeitpunkt während des ALGII Bezuges ist ......

Also wird man es Dir als Einkommen anrechnen, sorry.