Kann ich eine V-Insolvenz selbst vorbereiten und beantragen?

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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SSH
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Kann ich eine V-Insolvenz selbst vorbereiten und beantragen?

Beitrag von SSH »

Kann ich eine Verbraucherinsolvenz selbst vorbereiten und beantragen?

Diese Frage kam zweimal im Chat, sodaß ich Sie hier beantworten möchte.

Selbstverständlich kann jeder seinen Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz selbst stellen. Er sollte das aus Kostengründen auch tun. Er sollte sich jedoch Hilfe und Unterstützung holen. Diese sollte vorzugsweise nichts kosten. Es wäre schon wichtig, dass jemand Kompetentes kurz über den Antrag schaut, damit keine wesentlichen Fehler gemacht werden und auch die verschiedenen Anträge vollständig sind.

Die InsO fordert im

§ 305. Eröffnungsantrag des Schuldners
(1) Mit dem schriftlich einzureichenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 311) oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner vorzulegen:
1. eine Bescheinigung, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt ist und aus der sich ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist; der Plan ist beizufügen und die wesentlichen Gründe für sein Scheitern sind darzulegen; die Länder können bestimmen, welche Personen oder Stellen als geeignet anzusehen sind;
2. den Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 287) oder die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werden soll;
3. ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens (Vermögensverzeichnis), eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts dieses Verzeichnisses (Vermögensübersicht), ein Verzeichnis der Gläubiger und ein Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen; den Verzeichnissen und der Vermögensübersicht ist die Erklärung beizufügen, dass die in diesen enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind;
4. einen Schuldenbereinigungsplan; dieser kann alle Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens, Einkommens und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen; in den Plan ist aufzunehmen, ob und inwieweit Bürgschaften, Pfandrechte und andere Sicherheiten der Gläubiger vom Plan berührt werden sollen.

§ 305 a. Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbeizuführen, gilt als gescheitert, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, nachdem die Verhandlungen über die außergerichtliche Schuldenbereinigung aufgenommen wurden.

Die Bescheinigung gemäß § 305 (1) 1 können nur eine anerkannte Stelle (Insolvenzberatungsstelle) oder Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare usw. von Berufswegen ausstellen.

Also Ihr benötigt diese Bescheinigung. Wenn Ihr nicht die Hilfe der Beratungsstellen in Anspruch nehmen wollt, bleiben Euch die oben genannten Freiberufler. Wenn es kostenlos sein soll, dann die Rechtsanwälte auf Beratungshilfeschein mit 10 € Eigenanteil.
(Gilt nicht für Hamburg und Bremen)

Da viele Rechtsanwälte sich vor der umfangreichen Routinearbeit der Sichtung und des Ordnen der Unterlagen scheuen, wäre eine gute Vorbereitung vorteilhaft. Die beste Vorbereitung wäre das Herunterladen des Insolvenzantrages und das Ausfüllen der Gläubigerliste und des Schuldenregulierungsplanes mit den vorhandenen Daten. Diese sollten die jeweiligen Aktenzeichen bzw. schuldnerbezogenen Nummern oder Kennzeichen enthalten. Bei einer sehr guten eigenen Vorbereitung macht die weitere Bearbeitung sicher jeder Anwalt.

Tip: Vielen jungen Anwälten geht es finanziell sehr schlecht. Die wären für ein gut vorbereitetes Mandat Eurerseits sehr dankbar. Bei diesen seid Ihr echte Kunden, die gut behandelt werden.

Weiterer Tip: Wenn die Schulden und Gläubiger sehr übersichtlich und klar sind, dann könnt Ihr auch ein Angebot auf online-Rechtsberatung annehmen. Aber immer zuerst nach denn gesamten Kosten fragen. Ohne die Aussage auf Beratungshilfeschein und einen ausschließlichen Eigenanteil von 10€ kein Mandat erteilen. Dies gilt für ALG 2 Empfänger.

Wer dazu noch Fragen hat, dann fragen.

Euer SSH
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