Schuldnerberatung und privates Insolvenz!

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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ballsport
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Schuldnerberatung und privates Insolvenz!

Beitrag von ballsport »

Hallo!

Hab folgendes Problem:

Mein Schuldenberg hat sich mitlerweile auf knappe 50.000€ angehäuft. Nun hat mir der nette Mann der Bagis (Arbeitsamt Bremen) gesagt, das ich erst dann eine Kostenübernahme bekomme, wenn ich verheiratet bin. Ansonsten müsse ich mich allein um die Regulierung der Kosten bei der Schuldnerberatung kümmern.
Ich würde gerne in das sog. private Insolvenzverfahren gehen damit ich endlich mal wieder ein wenig aufatmen kann.

Beziehe derzeit ALG 2 (Bedarfsgemeinschaft/ 2 Erw. und 3 Kids)
Klar, heiraten ist in der nächsten Zeit dran (23.12.) aber ich frage mich, ob das Arbeitsamt nicht auch die Kosten übernehmen muss, wenn das Paar nicht unbedingt heiraten möchte.

Laut Berater nämlich, würde es dann ja meinen Mann belasten (wenn ich verheiratet bin!) und jetzt könne ich mich ja alleine um die Regulierung der Schulden kümmern. Derzeit wäre es ja mein eigenes Problem un ich müsse ja mit meinem Partner nicht darüber reden oder ihn damit belasten.
Auch meine 3 Kids würden dadurch doch keine Nachteile haben.

Wie sieht es also aus??? Ist eine Übernahme der Kosten für das private Ins.O. auch ohne Heirat möglich? Auch wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe?

Über ganz viele Tips würd ich mich riesig freuen!!!!

Danke im voraus....

LG
Carmen
friedrichshainer
Beiträge: 8
Registriert: 01.12.2005 16:46
Wohnort: Berlin

heiraten wegen schulden

Beitrag von friedrichshainer »

Hallo Ballsport,

Ich weiss nicht wie die rechtliche Lage deines Problems mit dem Arbeitsamt ist , jedoch kann ich nur davon abraten , das du heiratest solange der Schuldenberg noch da ist, da dann auch dein man offiziell für die schulden gerade stehen muss,solte er schuldenfrei sein ist das besser so, wobei er ja inoffiziell ja auch mit diesem schuldenberg zu tun hat, da ihr ja auch ohne trauschein eine familie seit.
Wenn er aber ebenfalls verschuldet ist ist es vieleicht auch spannend heraus zu finden das man mit dem eheversprechen bei der privat - insolvenz auch seine schulden gleichermaßen mit abtragen kann, auch wenns 7 jahre dauert!

wie verhällt sich das mit den kosten für die schuldnerberatung ?
hab noch nie davon gehört das die auch geld haben wollen, wenn ja wie viel nehmen die so im schnitt ?(Interesse halber)

Ich kann dir erstmal nur raten die dinge in angriff zu hehmen , die dich kein geld kosten!

z. B. auszug aus dem schuldnerregister des amtsgerichts,
auszug aus der schufa ,

verlange gleich die aufstellung der hohe und des aktenzeichens!
es gibt auch noch InfoScore die auch speichern , wie die schufa, auch bei dehnen einsicht nehmen,
danach die glaubiger bitten , Vollstreckungsmaßnahmen auf grund der situation auszusetzen,
wenn du das ersteinmal geschafft hast hast du schon den größten batzen an arbeit selbst erledigt,

was besonders wichtig ist, das du den gläubigern erstmal mitteilst, das du zahlungsunfähig bist und um stundung bitten.

hier mal ein musterbrief :

Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit

Aktenzeichen: _______________________________________________________________


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich aufgrund von Arbeitslosigkeit 1 auf absehbare Zeit leider nicht in der Lage sein werde, die bei Ihnen offene Forderung wie vereinbart zu begleichen.
(Gegebenenfalls:)
Ich muss deshalb die vereinbarten Ratenzahlungen mit sofortiger Wirkung einstellen und widerrufe hiermit die Ihnen dazu erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.

Ich schlage vor, die Einziehung der Forderung nicht einem Inkassobüro zu übertragen. Sie sind hiermit über meine Zahlungsunfähigkeit informiert und haben Kenntnis davon, dass außergerichtliche Bemühungen eines Inkassobüros ohne Erfolg sein würden. Ich wäre deshalb nicht verpflichtet, etwaige Inkassokosten zu übernehmen.
(Weiteres Vorgehen:)
Hier sollte kurz angegeben werden, wie man sich das weitere Vorgehen in der Sache vorstellt. Die Forderung bleibt ja bestehen und der Gläubiger erwartet zumindest in absehbarer Zeit einen konkreten Vorschlag2, z.B.
Selbstverständlich werde ich, sobald meine finanzielle Situation es erlaubt, Ihnen einen Zahlungsvorschlag unterbreiten. Ich schlage vor, dass Sie die o.g. Forderung zunächst bis zum ________________ zins- und kostenfrei stunden.
Bis dahin bitte ich darum, keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen mich einzuleiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________
(Ort, Datum Unterschrift)

Anlage: Einkommensnachweise, Übersicht über Ausgaben 3

weitere Musterbriefe kann ich gern mailen.

hier noch die erläuterungen zu den kleien zahlen:

1 alternativ: ....aufgrund von fehlenden Mittel....
2 Konkrete Vorschläge beinhalten immer eine gute Planung. Wenn Sie genau wissen, dass sich auch in einem
Jahr Ihre Situation nicht verbessert, dann machen Sie hier lieber keine Versprechungen. Es ist besser die
unangenehme Wahrheit zu formulieren, als halbherzige Versprechungen zu machen.

3 Fügen Sie in Kurzform einen Übersicht über Ihr Einkommen und Ihre existenziellen Ausgaben bei. Sie wollen
schließlich ein Entgegenkommen des Gläubigers erzielen. Angaben über Ihre Girokontoverbindung sind hier
nicht notwendig.
Sachlich, ohne Fremdenfeindlichkeit, so lass uns drüber reden!
SSH
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Wohnort: Weißensee

Sonderfall Bremen

Beitrag von SSH »

Hallo Carmen,
Du solltest in jedem Fall die Regulierung der Schulden betreiben. Verstehe ich es richtig, dass Du in Bremen als Land wohnst. Dann ist es sicher etwas aufwändiger und vielleicht langwieriger als sonst. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen haben neben den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen noch eine öffentliche Rechtsberatung. Die Beratungshilfe, die es für anwaltlich und damit schnelle kostenlose Hilfe gibt, gilt für die beiden Städte nicht. Nach meinem Kenntnisstand müssen sich in Bremen nur Ratsuchende an den Kosten beteiligen, die über eigenes Einkommen entsprechender Höhe verfügen. Ich glaube nicht, dass es für ALG 2 Empfänger gilt. Wenn Du willst frage ich per e-mail in den nächsten Tagen mal an.
Suche eine der Beratungsstellen auf und sichere die Vorbereitung Deiner Verbraucherinsolvenz.
Was natürlich auf Dich zukommt, sind nach Ablauf der Wohlverhaltenzeit von 6 Jahren die gestundeten Gerichtskosten in Höhe von ca. 1200 bis 1400 €. Ich empfehle Dir zur Beendigung des Überschuldungsstress freiwillig einen monatlichen Betrag von 20 € über die 6 Jahre anzubieten, die bereits im Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung eine Quote ergeben und im Anspareffekt nach 6 Jahren mit 1440 € die Gerichtskosten decken. Es kommt also kein Gerichtsvollzieher mehr, der von Dir diesen Betrag für die Gerichtskosten haben will.

SSH

ps. schau mal unter
www2.bremen.de/justizsenator/frames.html?Seite=/justizsenator/Kap4/Kap4_1.html und www.forum-schuldnerberatung.de
Zuletzt geändert von SSH am 06.12.2005 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
SSH
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Beitrag von SSH »

Hallo Carmen,

versuchs doch mal beim Anwaltsverein, vielleicht hilft Dir ein Anwalt schneller weiter. Vielleicht bestätigter er Die wenigsten das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches. Wenn Du das möchtest, mußt Du Dir anderweitig noch Hilfe suchen, um den Einigungsversuch mit den Gläubigern selbst zu realisieren.
Schau mal unter
http://www.anwaltsverein-bremen.de/buer ... atung.html

Wenn Deine Schuldnerberatung Bestandteil Deiner Eingliederungsvereinbarung ist, dann kann es schon kommunal geregelt sein, dass das über HartzIV finanziert wird. Das ist aber unabhängig ob Du verheiratet bist oder nicht.

Gruß
SSH

SSH
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