Insolvenz und KIndesunterhalt ?

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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maria1106
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Insolvenz und KIndesunterhalt ?

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Mein Ex ist in Insolvenz gegangen wie bekomme ich raus was meiner Tochter jetzt an Unterhalt zusteht? Das Jugendamt ist nicht zuständig da meine Tochter schon 14 ist!
Mir ist bekannt dass man in der Insolvenz einen Freibetrag ( der nicht pfändbar ist) für Kindesunterhalt hat.
Wo kann ich hierzu was nachlesen?
LG
Silvia
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
hat denn keiner Erfahrung damit oder einen Tip ?
LG
Silvia
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Ellichen
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Beitrag von Ellichen »

Hallo,

den einzigen Tip, den ich geben kann, dich mal in die Düsseldorfer Tabelle einzugoogeln. Da steht so einiges über dieses Thema. Das mit dem Link reinsetzen kann ich nicht. Bei der Verbraucherzentrale nachzufragen könnte sich auch lohnen.

Viel erfolg.
Ellichen
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Kompetenten Rat findest Du auch hier: ExenTreff :wink:
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Ich weiß auch nicht so recht.
Aber es gibt da doch die Möglichkeit einer Beistandschaft des Jugendamtes.
Das heißt, dass sich das Jugendamt um die Unterhaltsdinge kümmert bis Deine Tochter 18 ist.
Es verlangt dann auch die Einkommenserklärungen Deines Ex und geht, wenn es hart auf hart kommt auch dem Weg der Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung.
Die Beistandschaft kann man beantragen , aber wie weiß ich jetzt auch nicht.
Aber vielleicht helfen Dir die Begriffe etwas mehr für Deine Recherche.

Letzendlich gibt es natürlich den Selbstbehalt und wenn Dein Ex nicht mehr hat als diesen, dann wird er wohl nicht Leistungsfähig sein.

Allerdings wird er sich darum bemühen müssen wieder Leistungsfähig zu werden. Und da könnte eine Beistandschaft vom Jugndamt auch hilfreich sein. Denn die machen da schon mal Druck.

Sag dann mal bescheid ob Du was mit meinen Ausführungen anfangen konntest.

Grüße und einen schönen Abend.

Flunk
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Zusammen!
meine Tochter ist 14 sommit bekommt sie vom Jugendamt schon mal keinen Unterhaltsvorschuss.
Mein Ex verdient ca 1000 bis 1100 netto( Vollzeitjob) und selbst die Insolvenz kann ihm jetzt nichts pfänden.
Tja er zahlt monatllich 170 euro Unterhalt für unsere Tochter und da muss ich jeden Monat bangen dass ich das Geld auch kriege!
Selbst wenn ichmir einen Titel machen lassen sollte was bringt der mir, wenn er unter der Pfändungsgrenze liegt! Mir wird das ja als Einkommen angerechnet
Das heißt jetzt also für uns das wenn er nicht mehr zahlen kann ( was er ja eigentlich schon nicht könnte ) dann bekomme ich keinen Unterhalt mehr :shock: :?:
Danke für eure Hilfe!
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Maria,

Die Beistandschaft vom Jugendamt bezieht sich nur auf die Unterhaltsverpflichtung. D.h das Jugendamt würde sich darum kümmern, dass deine Tochter den Unterhalt bekommt der ihr zusteht.

Wenn dein Ex 1000 Euro netto verdient, müsste er nach der Düsseldorfer Tabelle weniger als 170 Euro zahlen.

Nettoverdienst 1000 Euro, minus 5%, minus Eigenbedarf von 900 Euro
= 50 Euro in der Verteilermasse .
Und nur das, was in der Verteilermasse ist, kann als Unterhalt gezahlt werden.
Verdient er 1100 sind das 145 Euro Unterhalt, die er zahlen müsste

Düsselderfer Tabelle

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Vielen Dank für deine Info. Das heißt wenn ich jetzt von Ihm keinen oder nur den Unterhalt bekommen würde, den du jetzt angegeben hast dann müsste ich zur Arge und das melden da der Unterhalt ja als Einkommen gerechnet wird stimmts?
Denn ich denke er wird den nicht mehr zahlen können das geld kommt jetzt schon unregelmäßig und ich denke irgendwann fällt das ganz weg.
LG
Silvia
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