Musterbrief Vergleich ...

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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maria1106
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Musterbrief Vergleich ...

Beitrag von maria1106 »

Anschrift des Schuldners .................................. Datum



Anschrift des Gläubigers



Betreff: Vergleichsangebot für Aktenzeichen / Inkassonummer in Höhe von XXX Euro


Sehr geehrte Damen und Herren.

Laut meinen Unterlagen haben sie gegen mich eine Forderung in Höhe von XXX Euro. Leider kann ich die Forderung in der Höhe nicht begleichen.
Ich habe insgesamt Schulden in Höhe von xxx Euro bei xxx Gläubigern.
Auch habe ich am xxx die Eidesstattliche Erklärung vor dem Amtsgericht xxx abgegeben.
Dennoch bin ich stets bemüht meinen Verpflichtungen nachzukommen.
Daher möchte ich Ihnen folgendes Vergleichsangebot anbieten.
Ich könnte Ihnen xxx Euro zur sofortigen Zahlung anbieten, wenn Sie im Gegenzug auf die restliche Forderung sowie weiteren Zinsen und Gebühren verzichten würden, und die Sache dann erledigt wäre.

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie auf mein Angebot eingehen würden, da ich sonst die oben genannte Summe einen anderem Gläubiger anbieten werde.

Ferner steht es Ihnen natürlich frei weitere, gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Angebot annehmen würden. Weitere Maßnahmen würden nur kostentreibend für mich wie für Sie sein.

Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

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Anschrift des Schuldners .................................. Datum



Anschrift des Gläubigers



Betreff: Vergleichsangebot für Aktenzeichen / Inkassonummer in Höhe von XXX Euro


Sehr geehrte Damen und Herren.

Laut meinen Unterlagen haben sie gegen mich eine Forderung in Höhe von XXX Euro. Leider kann ich die Forderung in der Höhe nicht begleichen.
Ich habe insgesamt Schulden in Höhe von xxx Euro bei xxx Gläubigern.
Auch habe ich am xxx die Eidesstattliche Erklärung vor dem Amtsgericht xxx abgegeben.
Dennoch bin ich stets bemüht meinen Verpflichtungen nachzukommen.
Daher möchte ich Ihnen folgendes Vergleichsangebot anbieten.

Da die eigentliche Forderung amXXX insgesamt xxx Euro betrug, würde ich vorschlagen die Forderung auf XXX Euro festzusetzen.
Davon könnte ich xxx Euro in einem Betrag begleichen und den Rest in xxx monatlichen Raten zu XX Euro. Sie würden dann auf weitere Zinsen, Kosten und Gebühren verzichten und die leidige Sache wäre aus der Welt geschafft.


Ich würde mich sehr freuen wenn Sie auf mein Angebot eingehen würden, da ich sonst die oben genannte Summe einen anderem Gläubiger anbieten werde.

Ferner steht es Ihnen natürlich frei weitere, gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Angebot annehmen würden. Weitere Maßnahmen würden nur kostentreibend für mich wie für Sie sein.

Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
So oder ähnlich kann ein Vergleichsangebot aussehen.
Ein Tip:

Bei einem Vergleich immer so niedrig wie möglich anbieten am Besten geht man von der eigentlichen Schuldensumme aus.
Also wenn ich mal einen Fernseher für 500 Euro gekauft habe mitlerweilen will der Gläubiger aber 1000 dann immer die eigentliche Forderung anbieten... Einen Versuch ist es wert! Kommt dann ein Antwortschreiben und der Gläubiger will mehr muss man bedenken dass man wenn man darauf eingeht auch wirklich die Raten zahlen muss. Sonst kann gegebenenfalls die ursprüngliche Forderung wieder aufleben und mann zahlt dann noch mehr !

Also immer realistisch bleiben was der Geldbeutel hergibt !!!!

LG
Silvia
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Hallo Silvia,
das klingt gut bis auf den Satz
"Ferner steht es Ihnen natürlich frei weitere, gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten."
würde ich es auch so losschicken.

Was soll er Deiner Meinung nach der Satz bezwecken ?

Mich würde da auch die Meinung der anderen interessieren.
Vielleicht kann man gemeinsam noch an dem Text feilen.

Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Flunk !
Das ist aber voll beabsichtigt denn das heißt im Klartext :
Kannst mich ja verklagen kostet dir noch mehr und von mir ist nix zu holen !

Hat mir mein Schuldnerberater den ich leider auch mal brauchte so erklärt ! Hi hi :D

LG
Silvia
Confused
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Beitrag von Confused »

Flunk hat geschrieben:Hallo Silvia,
das klingt gut bis auf den Satz
"Ferner steht es Ihnen natürlich frei weitere, gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten."
würde ich es auch so losschicken.

Was soll er Deiner Meinung nach der Satz bezwecken ?

Mich würde da auch die Meinung der anderen interessieren.
Vielleicht kann man gemeinsam noch an dem Text feilen.

Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk
ja den satz finde ich auch unpassend ich würde eher sowas wie
Um Ihre und meine Kosten nicht weiter auflaufen zu lassen, bitte ich Sie um den Verzicht auf Kosten treibende Gläubigermaßnahmen.
oder
Ich schlage vor, die Einziehung der Forderung nicht einem Inkassobüro zu übertragen. Sie sind hiermit über meine Zahlungsunfähigkeit informiert und haben Kenntnis davon, dass außergerichtliche Bemühungen eines Inkassobüros ohne Erfolg sein würden. Ich wäre deshalb nicht verpflichtet, etwaige Inkassokosten zu übernehmen.
schreiben, weiss nun aber nicht ob man dann wirklich nicht verpflichtet ist weitere Kosten zu zahlen, hatte den Satz ma aus einer Broschüre abgeschrieben :)

lg

C.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Confused hats gut umschrieben, so würde ich es auch abschicken. Dann wissen die gleich, woran sie sind.

Dumm ist nur, das es einige Gläubiger gibt, die hartnäckig bleiben und weiter eintreiben. Obwohl die Aussichten mies sind.

Mein Mann hats auch erst so versucht, allerdings wollten die meisten sich nicht auf einen Vergleich einlassen. Er hat dann in den letzten Briefen angekündigt, das die Private Insolvenz folgt. Hat die Gläubiger auch nicht gejuckt. Die glaubten bis zum Schluss wirklich dran, ihr Geld durchweitere Pfändungen etc zu bekommen. Zum damaligen Zeitpunkt aber aussichtslos, da er HartzIV bezog. Pfändungsmassnahmen also überflüssig........

Im Nachhinein haben sie Pech gehabt, denn die P. Insolvenz ist nun da, und es bekommt gar keiner mehr was von denen......

Tja, so isses ..... :)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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