Auto! Schulden ! Viele fragen :-)

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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babydoll123456
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Auto! Schulden ! Viele fragen :-)

Beitrag von babydoll123456 »

Huhu!

Wir haben ein Auto was mom. noch auf den Opa angemeldet ist ! Ich bin 2t fahrerin!
Jetzt möchte der Opa unbedingt dass ich den Wagen auf mich anmelde!

Mit der Arge werden wir keine prob. bekommen aber was ist den mit dem Gerichtsvollzieher?

Ich habe Schulden und mein Mann auch!

Da wir bald 3 Kinder haben kann ich mir ein leben ohne Auto nicht mehr vorstellen ( einkaufen,Arztbesuche u.s.w)

Dazu kommt dass wir relativ ländlich wohnen!

Wert des Wagens ca.1500 euro ( hat viele beulen)

Was ist wenn wir insolvenz anmelden?

Danke für die antworten :-)
katze34
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Beitrag von katze34 »

hallo, ist auf dem auto ein kredit drauf?
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

Nein! Der ist bar bez.! Wir haben auch schon den Brief bei uns liegen!
katze34
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Beitrag von katze34 »

hallo,
also der gerichtsvollzieher kann zwar einen kuckcuck dran kleben darf den wagen aber nicht mit nehmen. solltete ihr ihn verkaufen fliest das geld an den gerichtsvollzieher.

mit der privat insolvernz muß der kuckckuck wieder weg genommen werden auch konto pfändungen oder eidestattliche erklärungen sind dann null un nichtig, ihr müst dann 6 jahre lang über einen treuhänder alles offen legen, nach 6 jahren wird euch dann die rest schuld erlassen voraus gesetzt ihr beantragt direkt eine rest schuld befreiung.

viel glück :D
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

darf ich denn wenn ich eine insolvenz eröffne oder in einer bin überhaupt ein auto haben bez. mir eins anschaffen? ist doch ein wert?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn die Wohlverhaltensperiode der Insolvenz schon läuft, dann dürfte das kein Problem sein - vorher schon, da Du den Wagen im Rahmen des Verfahrens angeben müsstest.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja aber wenn ich insolvenz anmelde und davor ein auto hatte darf ich dass dann behalten?

Danke nochmal
:-)
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

das Auto darfst du auf jeden Fall behalten.

Solange Du keinen dicken Benz vor der Tür stehen hast, passiert nichts. Der Wert des Autos würde nicht im geringsten dazu beitragen, Deine Schulden zu tilgen.

Hättest Du ein teures Auto, würde der Insolvenzverwalter anders handeln und Dir ebenso dazu raten es gegen ein anderes Auto zu tauschen, das im Wert nicht so hoch liegt wie ein Neuwagen.

Also mach Dir keinen Kopf ;) das Auto nimmt Dir niemand weg.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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