EV Abgeben

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Sawyer
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EV Abgeben

Beitrag von Sawyer »

Hallo,

ich muss eine EV abgeben und bin Verheiratet. Kann der Gerichtsvollzieher oder der Gläubiger danach von meiner Frau die offene Forderung verlangen/eintreiben? Bin Harz 4 Emfänger, meine Frau hat Arbeit und wir haben einen Sohn (6 Jahre).
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nonsens
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Re: EV Abgeben

Beitrag von nonsens »

Sawyer hat geschrieben:Hallo,

ich muss eine EV abgeben und bin Verheiratet. Kann der Gerichtsvollzieher oder der Gläubiger danach von meiner Frau die offene Forderung verlangen/eintreiben? Bin Harz 4 Emfänger, meine Frau hat Arbeit und wir haben einen Sohn (6 Jahre).
Er muss nicht unbedingt zu Deiner Frau, sie werden trotzdem erst mal versuchen Deine Gelder zu pfänden. Du bist nicht vor Pfändungen und mehr geschützt - ganz im Gegenteil, es wird weiterhin hart durchgegriffen.

Schulden, die Du gemacht hast, wofür Deine Frau nicht unterschrieben hat, oder mit denen Sie rein gar nichts zu tun hat, können bei Ihr nicht eingetrieben werden.

Hast Du eine Bankvollmacht für Ihr Konto?
Habt ihr ein gemeinsames Konto?

Wenn ja, dann ändert das, denn sonst greift die Pfändung die evtl. eintrifft auf alles, was sich auf dem Konto befindet und was eingeht.
Und es ist ein Kampf hoch 3, da wieder alles ins Reine zu bringen !
Sawyer
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Beitrag von Sawyer »

Hallo nonsens,

danke für die schnelle Antwort. Nein, ich habe keine Kontovollmacht von Ihrem Konto und wir haben auch kein gemeinsames Konto. Eine Pfändung meines Geldes (ALG 2) würde unsere Existenz bedrohen und ist daher, meiner Meinung nach, nicht rechtens. Oder???

MfG
Sawyer
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Sawyer hat geschrieben:Hallo nonsens,

danke für die schnelle Antwort. Nein, ich habe keine Kontovollmacht von Ihrem Konto und wir haben auch kein gemeinsames Konto. Eine Pfändung meines Geldes (ALG 2) würde unsere Existenz bedrohen und ist daher, meiner Meinung nach, nicht rechtens. Oder???

MfG
Sawyer
pfändbar isses ja nicht, aber Dein Konto schon ;)

Du kannst dann trotzdem über dieses Geld verfügen, weil es ja ALGII ist, allerdings nur per Barauszahlung am Schalter mit einigen Komplikationen, da die Bank ja prüft ob es freigegeben werden kann. Allerdings besteht bei einer Pfändung mehr die Gefahr, das Dein Bankinstitut Dir Dein Konto kündigt aufgrund einer Pfändung ......

Daher sollte man sich mit den Gläubiger nochmal auseinandersetzen bevor er so hart durchgreift.
Denn wenn der GV Deine EV erstmal hat, dann kann er damit einiges anstellen......
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