Kontopfändung!!!

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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susu1828
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Kontopfändung!!!

Beitrag von susu1828 »

Hallo alle zusammen,

ich habe vor 2 Jahren wieder meinen Mädchennamen angenommen und habe jetzt einen Brief von einer Inkassostelle bekommen das mir das Konto gepfändet werden soll.
Ich muß dazu sagen das diese Forderungen von dem Gläubiger schon 2001 bezahlt wurden ich aber durch Umzug den Beleg nicht mehr habe. Der Brief war an meinen alten Nachnamen gerichtet.
Seit 2001 habe ich auch nichts mehr von diesem angeblichen Gläubiger bekommen ( ist ein bekanntes Versandhaus ).
Nun meine Frage können die mein Konto pfänden obwohl der alte Nachname nicht mehr existiert?
Und wieviel dürften sie pfänden?
Ich bekomme Hartz 4 mit 700 € + 154 € Kindergeld und noch bis August 200 € Landeserziehungsgeld + 127 UVG.

Vielen Dank im Voraus!
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Warum rufst du bei dem Unternehmen nicht an, wenn du es bezahlt hast?

Die müssen die Vorgänge ja noch irgendwo liegen haben, wenn sie die Forderung durchsetzen wollen. Somit muss auch von deinem alten Namen auch noch irgendwo was rumschwirren.

Wie hast Du die Abzahlung vorgenommen? Per Überweisung? Von einem Konto?
Dann zur Bank und nachhaken ob noch Buchungsvorgänge vorhanden sind aus diesem Zeitraum, oder Kontoauszüge von 2001 rauswühlen.

Pfänden können sie mit einem rechtsgültigen Vollstreckungstitel - da Du aber sagst, die Forderung wurde bezahlt, hättest DU normalerweise den Vollstreckungstitel von denen zurück bekommen, damit die Sache erledigt ist, d.h. das AMtsgericht das dafür zuständig war, dürfte keinen offenen Titel in der Sache mehr bei sich liegen haben.

Sollte Dein Konto gepfändet werden, kannst Du trotzdem über Dein Geld verfügen, da du nur unpfändbare Einnahmen hast - diese sind per Barauszahlung bei der Bank verfügbar.

Setze Dich mit dem Gläubiger umgehend in Verbindung und schildere denen, das Du schon bezahlt hattest, das Du der Pfändung widersprichst und Dir vorbehälst, rechtliche Schritte einzuleiten. Und versuche so schnell und intensiv wie möglich, Beweise für die erfolgte Zahlung von 2001 zu besorgen, dann bist DU aus dem Schneider und die Vollstreckung (hier Pfändung) ist sofort unwirksam !
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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