Die Stromschuldenfalle

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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moselkerl
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Die Stromschuldenfalle

Beitrag von moselkerl »

Hallo,
ich begleite einige Leute unserer Gemeinde durch die Schwierigkeiten des Alltags. Alle sind ALG II-Empfänger und alle sitzen in der Schuldenfall. Besonders die Stromkosten schlagen auch jetzt wieder zu. Einige zahlen jetzt noch durch Teilzahlungsraten die Stromrechnungen vom Vorjahr ab.
Nun habe ich in der "Rhein-Zeitung" Nr. 19 vom 23. 01. 2007 gelesen, dass das Sozialgericht Frankfurt (AZ.: S 58 AS 518/05) entschieden hat, dass die zuständige Behörde den Differenzbetrag als Kosten der Unterkunft und Heizung zusätzlich übernehmen muss. Das Gericht stellte fest, dass in den Regelleistungen der AGL II-Empfänger nur Stromkosten von 22,74 € enthalten sind, die nicht ausreichen.
Eine Rückfrage bei unserem Job-Center- eigentlich hätte schon ein Sturmlauf der Betroffenen stattfinden müssen- ergab: NICHTS BEKANNT!
Ist es überall so und wann ist i. R. mit der Umsetzung dieser Gerichtsentscheidungen der Sozialgerichte überhaupt zu rechnen?

:?:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
guido
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Beitrag von guido »

Dieses Urteil ist für nur für das Rhein-Main Jobcenter und nur für diesen Fall bindend.
Kunden dieses Jobcenters haben aber gute Karten, wenn Sie einen Antrag auf Übernahme der Stromzahlungen stellen, weil man erwarten kann, das SG Frankfurt bei einem ähnlichen Fall ähnlich entscheiden wird.
Bei einem anderen Sozialgericht kann die Entscheidung völlig anders aussehen.

Bindend für die Argen ist das Urteil nicht.
moselkerl
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Danke für deine Antwort

Beitrag von moselkerl »

Hoffentlich trifft so etwas auch mal für alle anderen zu.
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Kossi
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Beitrag von Kossi »

Von dem Urteil habe ich auch schon viel gelesen. Habe auch nach gefragt und mir wurde gesagt Übernahmeantrag zwecklos da er ab gelehnt wird und dieses Urteil nur für diesen speziellen Fall bindend ist... Zum eigenen Kämpfen um dieses Recht fehlte mir bis dato der Mum...
mr.w
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Beitrag von mr.w »

Kossi hat geschrieben:Von dem Urteil habe ich auch schon viel gelesen. Habe auch nach gefragt und mir wurde gesagt Übernahmeantrag zwecklos da er ab gelehnt wird und dieses Urteil nur für diesen speziellen Fall bindend ist... Zum eigenen Kämpfen um dieses Recht fehlte mir bis dato der Mum...
Auch wenn schon ne lange Zeit vergangen ist, Kossi.

Im Moment hab ich dasselbe Problem, aber ich bin mit "diesem" Urteil zu
meinem Rechtsawalt gegangen und er hat das freundlich, bestimmt und mit
der Androhung einer Klage zitiert.

Das sind doch gute Zeichen für uns alle, oder ?

Es sind auch noch weitere Urteile in diesem Sinne in anderen Bundesländern
gefällt worden.

Mein Anwalt meint, die Chancen seien gut !

Allen die in der gleichen Lage sind wünsche ich :
Guten Erfolg !!!
"Eine Million Steuerzahler verhalten sich vernünftiger
als eine öffentliche Hand..."
moselkerl
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Keine Anerkennung der Stromendabrechnung

Beitrag von moselkerl »

Bei einigen von mir begleiteten AGLII-Beziehern sind in den vergangenen Monaten die Abrechnungen der Stromkosten für das vergangene Verbrauchsjahr eingetroffen, die sehr hoch sind. Alle Kostenübernahmeanträge sind durch die JobCenter abgelehnt worden. Die eingereichten Widersprüche sind nun auch wieder abgelehnt worden und es wird zur Klage vor dem Sozialgericht verwiesen. In den Ablehnungsschreiben wird u. a. angeführt, dass die Stromkosten in den Regelleistungen enthalten sind und zwar
-Strom, Reparatur und Instandhaltung der Wohnung 7,8 v. H. entspricht bei 347,- € RL also 27,07 €

Der betreute Personenkreis zahlt gegenwärtig noch an Darlehnsraten für die Stromabrechnung 2005/06 und bekommt auch kein neues Darlehn. Yello-Strom hat Ratenzahlungen von 100,- € monatlich vorgeschlagen, doch die sind auch nicht aufzubringen von den verbleibenden RL. Was wäre jetzt noch an Möglichkeiten für die Betroffenen oder kann eine Abschaltung des Stroms drohen?

Danke für eure Erfahrungen!
Andreas
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mr.w
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Beitrag von mr.w »

@ moselkerl

Da werden Deine "Leute" wohl nicht um eine Abschaltung herumkommen.
Ist die denn schon angedroht ? Sonst bleibt noch etwaz Zeit, was zu
unternehmen !
Schau mal hier nachhttp://www.123recht.net/article.asp?a=15165
da gibt`s noch ein paar Tipps.
Ansonsten hilft nur, wie in meinem Fall, die Klage. Ich sitze nun schon seit
dem 01.08. im Dunklen.
Klagen laufen gegen ARGE, wegen Kostenübernahme und gegen e.on
wegen Unverhältnismassigkeit der Sperre zu den eingetretenen Folgen, wie:
kein warmes Essen, Wäsche in kaltem Wasser waschen, kalte "Bude" und
kalt duschen sowie evtl. daraus resultierende Gesundheitsschäden !
Dir und Deinen Leuten viel Glück.
Melde mich nochmal, wenn meine Angelegenheit Neuigkeiten zu bieten hat.

MfG
Mr.W.
"Eine Million Steuerzahler verhalten sich vernünftiger
als eine öffentliche Hand..."
moselkerl
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Danke vorerst für die guten Tipps

Beitrag von moselkerl »

Nein, die Stromabsperrung ist gegenwärtig noch nicht angedroht, kommt aber sicherlich in den nächsten Tagen. So werden wir uns beeilen, die aufgezeigten Wege zu gehen.
Danke dir und viel Glück bei allen deinen Vorhaben wünsche ich dir auch.
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moselkerl
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Frage und Antwort zum Spendenantrag Nr. 01

Beitrag von moselkerl »

Ich betreue in meinem Wohnort eine sozial sehr schwache Familie. Jetzt ist eine Stromendabrechnung vom Stromlieferer eingegangen, die sehr hoch ausfiel und von den Regelleistungen des AGL II nicht bezahlt werden kann. Ein Kostenübernahmeantrag beim zuständigen JobCenter wurde abgelehnt. Der eingelegte Widerspruch ebenfalls. Die Familie zahlt noch Raten aus einem Darlehn der ARGE für die Stromrechnung des Jahres 2005/06 und bekommt daher kein weiteres Darlehn.
Der Stromlieferer bot eine Teilzahlungsmöglichkeit in Raten von 100,- € monatlich an. Doch diese Höhe ist auch nicht aufzubringen. Mit Sicherheit droht in einigen Wochen die Stromabschaltung.
Meine Frage: Welche Möglichkeiten bestehen z. B. über andere Organisationen, vielleicht über einen Spendenantrag bei...... die Notlage zu verändern?

Ich danke für eine Antwort!

gez. Name


Antwort:

wir als Lebensberatungsstelle des Bistums ........ in ....... sind eher für seelische Problemlagen zuständig und verfügen deshalb über keinerlei finanzielle Mittel, die wir zur Verfügung stellen könnten. Was Ihre Anfrage betrifft kann Ihnen vielleicht der Caritasverband in ........ weiterhelfen. Herr S.......ist dort für die Schuldnerberatung zuständig.
Die Telefon-Nr. lautet .............

Ich hoffe Sie finden eine Lösung.

gez. Name


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Keine Überlebensgrundlage!

Beitrag von moselkerl »

Bei einer von mir begleiteten AGLII-Bezieherin ergibt sich nun folgende Leistungsaufstellung:

Einkommen: 376,31 € Witwenrente ergibt dann eine RL von 0,69 €
Übernahme der Kosten für Unterkunft 280,- €
Abzug von Raten für Darlehn für Stromabrechnung 2005/2006 durch Regionaldirektion der BA - 30,- €
Abzug von Raten wegen Überzahlung der Familienkasse aus 2005 durch Regionaldirektion der BA - 30,- €
Rate für Endabrechnung Strom 2006/2007 107,- €
Abschlag für laufende Stromlieferung 75,- €

Für den Lebensunterhalt für diese Person verbleiben danach im Monat 135,- €

Es hat mich schon sehr betroffen gemacht, als ich in dem vorliegenden Bescheid lesen musste:

Im Einzelnen werden folgende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuerkannt (Leistungen der Agentur für Arbeit) 0,69 € :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:
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