ich begleite einige Leute unserer Gemeinde durch die Schwierigkeiten des Alltags. Alle sind ALG II-Empfänger und alle sitzen in der Schuldenfall. Besonders die Stromkosten schlagen auch jetzt wieder zu. Einige zahlen jetzt noch durch Teilzahlungsraten die Stromrechnungen vom Vorjahr ab.
Nun habe ich in der "Rhein-Zeitung" Nr. 19 vom 23. 01. 2007 gelesen, dass das Sozialgericht Frankfurt (AZ.: S 58 AS 518/05) entschieden hat, dass die zuständige Behörde den Differenzbetrag als Kosten der Unterkunft und Heizung zusätzlich übernehmen muss. Das Gericht stellte fest, dass in den Regelleistungen der AGL II-Empfänger nur Stromkosten von 22,74 € enthalten sind, die nicht ausreichen.
Eine Rückfrage bei unserem Job-Center- eigentlich hätte schon ein Sturmlauf der Betroffenen stattfinden müssen- ergab: NICHTS BEKANNT!
Ist es überall so und wann ist i. R. mit der Umsetzung dieser Gerichtsentscheidungen der Sozialgerichte überhaupt zu rechnen?
