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Kontopfändung

Verfasst: 01.12.2006 23:58
von Dragon
Hallo wer kan mir weiterhelfen wen man eine Kontopfändung hat kann man Überweisungen oder Zahlscheine von diesem Konto aus Tätigen? Und wie hoch is der nicht Pfändbare Betrag wen man sich beim Amtsgericht ne Bescheinigung holt?

Verfasst: 04.12.2006 21:23
von nonsens
Von einem gepfändeten Konto kannst Du keine Überweisunggen tätigen.

Daueraufträge werden ebensowenig ausgeführt wie lastschriften.

Du kannst alles vom Konto holen was pfändungfrei ist (HartzIV, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) - bei Arbeitslosengeld I bin ich überfragt.

Der nicht pfändbare Betrag ist gültig bei Einkommen aus nichtselbst. Arbeit, den du bei gericht per bescheinigung bestätigen lässt. Wie hoch der allerdings ist weiss ich nicht :(

Einzigst Mögliche ist, versuche die Pfändung ruhend stellen zu lassen, dazu einfach mit dem Gläubiger in erbindung setzen und ratenzahlung ausmachen, dann setzen die sich mit Deiner bank in erbindung und lassen die Pfändung ruhen, so das Du wieder normal über Dein Konto verfügen kannst, bis die Schuld abgetragen ist.