Kontopfändung

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Dragon
Beiträge: 1
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Kontopfändung

Beitrag von Dragon »

Hallo wer kan mir weiterhelfen wen man eine Kontopfändung hat kann man Überweisungen oder Zahlscheine von diesem Konto aus Tätigen? Und wie hoch is der nicht Pfändbare Betrag wen man sich beim Amtsgericht ne Bescheinigung holt?
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Von einem gepfändeten Konto kannst Du keine Überweisunggen tätigen.

Daueraufträge werden ebensowenig ausgeführt wie lastschriften.

Du kannst alles vom Konto holen was pfändungfrei ist (HartzIV, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) - bei Arbeitslosengeld I bin ich überfragt.

Der nicht pfändbare Betrag ist gültig bei Einkommen aus nichtselbst. Arbeit, den du bei gericht per bescheinigung bestätigen lässt. Wie hoch der allerdings ist weiss ich nicht :(

Einzigst Mögliche ist, versuche die Pfändung ruhend stellen zu lassen, dazu einfach mit dem Gläubiger in erbindung setzen und ratenzahlung ausmachen, dann setzen die sich mit Deiner bank in erbindung und lassen die Pfändung ruhen, so das Du wieder normal über Dein Konto verfügen kannst, bis die Schuld abgetragen ist.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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