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Einbehalt ( Pfändung) von Amt bei Harz 4 ?

Verfasst: 22.11.2006 14:18
von saarfuchs
Hallo !

Habe eine kurze frage, ich beziehe zur zeit Harz 4 da ich aufgrund einer Behinderung schwer zu vermitteln bin.

Jetzt habe ich folgendes Problem: Die Gemeinde in der ich früher wohnte hat bei dem jetzigen Amt für Kommunale Arbeitsförderung einen Rückzahlungsantrag gestellt,der vorher schon über eine Pfändung nicht bezahlt werden konnte.

Jetzt habe ich heute einen Bescheid erhalten das von unserem Harz 4 ab sofort monatlich 93.- einbehalten werden und an die Gemeinde gezahlt wird.

Erstens wollte ich wissen ist dies rechtens und zweitens geht dieses einfach ohne das ich dazu angehört werde.

wenn nicht kann ich dagegen vorgehen den in dem Bescheid steht das ich dagegen keinen Wiederspruch einlegen kann.

Danke für die Antworten ! ! !

Grüße
Saarfuchs

Habe auch einige dieser Fälle

Verfasst: 10.02.2007 18:39
von moselkerl
Ja, ich kenne auch diese Fälle, dass von den Leistungen zum Lebensunterhalt und Heizung Teilzahlungsraten abgezogen werden. In meinen Fällen für aufgelaufene Stromrechnungen, Umzugskosten- weil der Umzug vorher nicht mit dem Job-Center vereinbart wurde- usw.
Dadurch haben die Betroffenen noch weniger zum Lebensunterhalt und jeden Monat fallen neue Schulden an. Bisher konnte ich keine befriedigende Antwort erhalten. Interessiert mich aber mächtig!!!! :!:

Verfasst: 31.05.2007 14:07
von Sawyer
Hallo,

ich hatte mal eine Überzahlung beim Hatz 4 Amt und sollte sie zurück zahlen. Da habe ich der Bearbeiterin vorgeschlagen, gleich etwas vom meiner Leistung einzubehalten um die Überzahlung zu begleichen. Da sgte sie mir, das sie das nicht dürfen weil die Leistung meinen Lebensunterhalt sichern soll. Mit anderen Worten, sie können dir eigentlich nichts weg nehmen weil du mit dem Harz 4 Geld schon am Existenzminimum lebst und deine Existenz mit weniger Geld bedroht wäre.

MfG
Sawyer

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Ich übernehme keine Garantie auf Richtigkeit.

Verfasst: 31.05.2007 15:24
von Gast
Ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen, zum Anwalt und dann Pfändungsschutz beantragen.