Einbehalt ( Pfändung) von Amt bei Harz 4 ?
Verfasst: 22.11.2006 14:18
Hallo !
Habe eine kurze frage, ich beziehe zur zeit Harz 4 da ich aufgrund einer Behinderung schwer zu vermitteln bin.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Die Gemeinde in der ich früher wohnte hat bei dem jetzigen Amt für Kommunale Arbeitsförderung einen Rückzahlungsantrag gestellt,der vorher schon über eine Pfändung nicht bezahlt werden konnte.
Jetzt habe ich heute einen Bescheid erhalten das von unserem Harz 4 ab sofort monatlich 93.- einbehalten werden und an die Gemeinde gezahlt wird.
Erstens wollte ich wissen ist dies rechtens und zweitens geht dieses einfach ohne das ich dazu angehört werde.
wenn nicht kann ich dagegen vorgehen den in dem Bescheid steht das ich dagegen keinen Wiederspruch einlegen kann.
Danke für die Antworten ! ! !
Grüße
Saarfuchs
Habe eine kurze frage, ich beziehe zur zeit Harz 4 da ich aufgrund einer Behinderung schwer zu vermitteln bin.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Die Gemeinde in der ich früher wohnte hat bei dem jetzigen Amt für Kommunale Arbeitsförderung einen Rückzahlungsantrag gestellt,der vorher schon über eine Pfändung nicht bezahlt werden konnte.
Jetzt habe ich heute einen Bescheid erhalten das von unserem Harz 4 ab sofort monatlich 93.- einbehalten werden und an die Gemeinde gezahlt wird.
Erstens wollte ich wissen ist dies rechtens und zweitens geht dieses einfach ohne das ich dazu angehört werde.
wenn nicht kann ich dagegen vorgehen den in dem Bescheid steht das ich dagegen keinen Wiederspruch einlegen kann.
Danke für die Antworten ! ! !
Grüße
Saarfuchs