Einbehalt ( Pfändung) von Amt bei Harz 4 ?

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
saarfuchs
Beiträge: 2
Registriert: 09.05.2006 10:33

Einbehalt ( Pfändung) von Amt bei Harz 4 ?

Beitrag von saarfuchs »

Hallo !

Habe eine kurze frage, ich beziehe zur zeit Harz 4 da ich aufgrund einer Behinderung schwer zu vermitteln bin.

Jetzt habe ich folgendes Problem: Die Gemeinde in der ich früher wohnte hat bei dem jetzigen Amt für Kommunale Arbeitsförderung einen Rückzahlungsantrag gestellt,der vorher schon über eine Pfändung nicht bezahlt werden konnte.

Jetzt habe ich heute einen Bescheid erhalten das von unserem Harz 4 ab sofort monatlich 93.- einbehalten werden und an die Gemeinde gezahlt wird.

Erstens wollte ich wissen ist dies rechtens und zweitens geht dieses einfach ohne das ich dazu angehört werde.

wenn nicht kann ich dagegen vorgehen den in dem Bescheid steht das ich dagegen keinen Wiederspruch einlegen kann.

Danke für die Antworten ! ! !

Grüße
Saarfuchs
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Habe auch einige dieser Fälle

Beitrag von moselkerl »

Ja, ich kenne auch diese Fälle, dass von den Leistungen zum Lebensunterhalt und Heizung Teilzahlungsraten abgezogen werden. In meinen Fällen für aufgelaufene Stromrechnungen, Umzugskosten- weil der Umzug vorher nicht mit dem Job-Center vereinbart wurde- usw.
Dadurch haben die Betroffenen noch weniger zum Lebensunterhalt und jeden Monat fallen neue Schulden an. Bisher konnte ich keine befriedigende Antwort erhalten. Interessiert mich aber mächtig!!!! :!:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sawyer
Beiträge: 3
Registriert: 31.05.2007 13:15
Wohnort: Kremmen

Beitrag von Sawyer »

Hallo,

ich hatte mal eine Überzahlung beim Hatz 4 Amt und sollte sie zurück zahlen. Da habe ich der Bearbeiterin vorgeschlagen, gleich etwas vom meiner Leistung einzubehalten um die Überzahlung zu begleichen. Da sgte sie mir, das sie das nicht dürfen weil die Leistung meinen Lebensunterhalt sichern soll. Mit anderen Worten, sie können dir eigentlich nichts weg nehmen weil du mit dem Harz 4 Geld schon am Existenzminimum lebst und deine Existenz mit weniger Geld bedroht wäre.

MfG
Sawyer

-----------------------------------------------------------------------------------
Ich übernehme keine Garantie auf Richtigkeit.
Gast

Beitrag von Gast »

Ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen, zum Anwalt und dann Pfändungsschutz beantragen.
Antworten