Kontopfändung - Detailfragen
Verfasst: 18.11.2006 19:33
Hallo,
mal ganz allgemein gefragt: soweit ich es verstanden habe, hat man, wenn es zur Kontopfändung kommt, 7 Tage Zeit, sein Geld abzuheben.
Ist damit gemeint, dass man 7 Tage nach dem jeweiligen Zahlungseingang hat oder 7 Tage ab Monatsanfang oder wie?
Angenommen, jemand hebt das Geld nicht in bar ab, sondern überweist es weiter auf ein anderes Konto: wird dem, der die Pfändung beantragt hat, mitgeteilt, wohin die Buchungen gehen? Bekommt derjenige detaillierten Einblick in die Kontenbewegungen?
Und geben Ämter (Arbeitsamt, Arge, Kindergeldstelle etc.) die Information weiter, welche Bankverbindung sie für ihre Zahlungen benutzen?
Danke im voraus.
mal ganz allgemein gefragt: soweit ich es verstanden habe, hat man, wenn es zur Kontopfändung kommt, 7 Tage Zeit, sein Geld abzuheben.
Ist damit gemeint, dass man 7 Tage nach dem jeweiligen Zahlungseingang hat oder 7 Tage ab Monatsanfang oder wie?
Angenommen, jemand hebt das Geld nicht in bar ab, sondern überweist es weiter auf ein anderes Konto: wird dem, der die Pfändung beantragt hat, mitgeteilt, wohin die Buchungen gehen? Bekommt derjenige detaillierten Einblick in die Kontenbewegungen?
Und geben Ämter (Arbeitsamt, Arge, Kindergeldstelle etc.) die Information weiter, welche Bankverbindung sie für ihre Zahlungen benutzen?
Danke im voraus.