Kontopfändung - Detailfragen

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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hanni
Beiträge: 2
Registriert: 15.11.2006 14:16

Kontopfändung - Detailfragen

Beitrag von hanni »

Hallo,

mal ganz allgemein gefragt: soweit ich es verstanden habe, hat man, wenn es zur Kontopfändung kommt, 7 Tage Zeit, sein Geld abzuheben.

Ist damit gemeint, dass man 7 Tage nach dem jeweiligen Zahlungseingang hat oder 7 Tage ab Monatsanfang oder wie?

Angenommen, jemand hebt das Geld nicht in bar ab, sondern überweist es weiter auf ein anderes Konto: wird dem, der die Pfändung beantragt hat, mitgeteilt, wohin die Buchungen gehen? Bekommt derjenige detaillierten Einblick in die Kontenbewegungen?

Und geben Ämter (Arbeitsamt, Arge, Kindergeldstelle etc.) die Information weiter, welche Bankverbindung sie für ihre Zahlungen benutzen?

Danke im voraus.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
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Beitrag von nonsens »

Also der Reihe nach

Die Abhebung des Geldes muss binner 7 Werktagen ab Zahlungseingang erfolgen, sonst ist es weg - abgehoben werden dürfen pfändungsfreie Beträge wie Kindergeld/HartzIV/Unterhalt etc.

Lohn darf abgehoben werden in Höhe der Freigrenze, muss aber mit Freistellungsantrag beim Amtsgericht durchgesetzt werden.

Du kannst von einem gepfändeten Konto kein geld abbuchen lassen auf andere Konten, du musst es bar abheben und dann einzahlen auf ein anderes Konto.
Einsicht in diese Buchungen oder auf welches Konto es eingezahlt wird, bekommt der Gläubiger/Vollstrecker nicht. Ihm gehts nur um Konten, die auf den Namen des Schuldners laufen.

Die Ämter und Kindergeldkassen geben die Kontodaten nicht weiter. Die Daten des Kontos werden meist von den Gerichtsvollziehern bei Vollstreckungsversuchen abgefragt beim Schuldner oder durch die Schufa abgefragt, da dort diese Konten, soweit ich weiss, eingetragen sind. Wenn also ein neues Konto eröfnnet wird, bekommt man das schnell raus, wenn man vollstrecken will.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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