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Brauche eure Hilfe.....Kontopfändung!

Verfasst: 31.10.2006 11:05
von Sunny1979
Hallo,
ich bin neu hier,und bräuchte dringend eure Hilfe.
Ich bin hoch verschuldet und habe schon einige Kontopfändungen die ich aber durch eine Ratenzahlung ruhend stellend lassen habe.
Das ging nun fast jeden Monat so,kaum war mein Konto wieder offen kam der nächste nun ist wieder ein Monat um und wieder ist es zu.
Ich kann aber keine Ratenzahlungen mehr anbieten um die Pfändung ruhend stellen zu lassen,da ich Hartz4 empfängerin bin und alleinerziehend.
Ich dachte jetzt daran das meine Mutter ein Konto eröffnet und ich meine Geld nach Geldeingang abhebe von meinem Konto und es auf das meiner Mutter einzahle um Miete und Strom dort abbuchen zu lassen.
Jetzt ist meine Frage,mache ich mich damit Strafbar oder bringe ich meine Mutter damit in schwiergigkeiten?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort von euch.....tausend dank.
lg sunny

Verfasst: 31.10.2006 14:54
von nonsens
Deine mutter kann, wenn sie dir vertraut, dich als mitverfüger ihres Kontos machen....das gibt keine Probleme, d.h. ihr wirtschaftet beide mit einem Konto. Ob ein neues aufmachen geht, weiss ich leider nicht.

Allerdings rate ich Dir, wenn Deine Schulden zuviel sind, mache die private Insolvenz, damit erreichst du zu 90% das deine Pfändungen gelöscht werden, und du in 6 Jahren wahrscheinlich schuldenfrei bist.

Dein Konto wird von den Pfändungen befreit, insofern die Gläubiger mit machen. Das übernimmt dann eine Treuhänderin für Dich, die sich mit diesen Gläubigern auseinander setzt.

Nachteil: Die bank spielt nicht mit, und kündigt dir das Konto vor Ablauf der frist, wo die Gläubiger die Pfändungen löschen lassen. Sowas kann passieren.....muss aber nicht. Kommt auf die Bank an........Postbank z.B. ist ein rotes Blatt bei treuhändern..........die spielen nicht richtig mit.

Mach einen Termin bei der Schuldnerberatung und setze das Insolvenzverfahren an.......es ist für Dich sicherer, da du, wenn du kaum Einkommen hast, von deinen Ratenzahlungen befreit wirst, und nach 6 Jahren wenn alles klappt und du nicht neuen *Mist* baust, alle deine Schulden weg sind - damit kann man doch sicher neu anfangen oder?

Ich würds bald tun, da die Insolvenz ab demnächst länger dauern soll, man will die 6 Jahre hochdrücken auf 9 bzw. noch mehr Jahre.....

Verfasst: 31.10.2006 19:28
von Melinde
Hallo
Ich bin mir nicht sicher aber ich befürchte es kann Probleme mit der ARGE geben wenn sie die Kontovollmacht bekommt. Beim Thema eheähnliche Gemeinschaften wird gegenseitige Kontovollmacht als Anerkennungsgrund gewertet. Blosses Mitbenutzen eines Kontos wäre problemloser.
Gruss