Schulden = Fremdkonto

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Gast

Schulden = Fremdkonto

Beitrag von Gast »

Liebe Schuldner

Habt Ihr trotz eurer Schulden denn keine guten - ich betone guten !!! - Freunde ?

Bittet einen guten Freund/in für euch ein NULL-Konto zu eröffnen und nutzt dieses per Karte bzw. Online-Banking.
Somit habt Ihr den ganzen Pfändungskäse und Nachforschungen anderer gespart und sagt einfach das Ihr ( was ja stimmt ) kein Konto habt.

Das funktioniert garantiert und man ist den ganzen Ärger los.

Bangbuex
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Das ist Betrug !

Warum?

Ganz einfach ... ich war vorgstern bei meinem Treuhänder, der die Insolvenz meines Mannes betreut, und er hat mich darauf hingewiesen, sollte ein Gläubiger oder der Treuhänder oder sonstwer, der Geld eintreiben will, herrausbekommen, das genau sowas passiert, kann das ne Menge Ärger geben.

Und die Dame ist vom Fach und weiss wovon sie redet.

Gläubiger holen sich nicht nur Konten, denn wenn sie da nicht rankommen, gehen sie an den Ursprung des geldes, und zwar zum Arbeitgeber oder Amt um herrauszufinden, wieviel von da kommt und was die sich holen können. Schwupps haste ne Gehaltspfändung und stehst genauso dumm da ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Gast

Beitrag von Gast »

Moin
Bei einer Insolvenz kann kein Gläubiger Pfändungen durchführen.
Das kann nur der Insolvenzverwalter und wenn man dem immer schön seinen Hartz4 Bescheid zukommen läßt und sonst auch nix böses tut hat man bis zum Ende seine Ruhe.

Und warum sollte das Betrug sein ?
Ich kann doch mein Geld schenken wem ich will - oder ?

Bangbuex
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D_C
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Beitrag von D_C »

Wenn du Schulden hast und ein Insolvenzverfahren läuft, kannst du niemandem dein Geld schenken.

Gruß
DC
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Bangbuex ich dachte wir hätten das schon in der PN besprochen.

Du hast so tolle Ideen wovon aber die meisten sich in der Grauzone befinden.
Jeder Schuldner hat sich sicherlich schon seine Gedanken gemacht und wird auch von diesen Lösungen wissen. Da braucht es keine erneute Erklärung.

Zu Deinem Vorschlag kann ich nur sagen das jeder der ein Konto eröffnet bestätigen muss das er es die Transaktionen auf dem Konto auf seine eigene Rechnung tätigt.

Nach § 8 Geldwäschegesetz muss bei jeder Kontoeröffnung eine Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung abgegeben werden.

Zum Beispiel mit dem Satz: Ich versichere, dass die Kontoeröffnung auf eigene Rechnung erfolgt.

Geldwäschegesetz


Ich erlaube Dir noch einen Abschließenden Satz dann schließe ich das Thema und hoffe in Zukunft keine Ratschläge aus der Grauzone von Dir hier im Forum lesen zu müssen.

Ich denke das ist im Sinne aller und Dein Verständnis setze ich da einfach vorraus.

Grüße Flunk
Gast

Beitrag von Gast »

Moin
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Bangbuex
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Dann mach ich mal die Türe zu und schliesse ab.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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