Kontopfändung Finanzamt

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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chuks
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Kontopfändung Finanzamt

Beitrag von chuks »

Hallo, hatte eine Kontopfändung vom Finanzamt. Habe mich mit denen auf Ratenzahlung geeinigt. Jetzt wurde mein Konto wieder frei gegeben, das heißt bis zum Pfändungsfreibetrag von 990,00 Euro. Ich beziehe ALG II und habe einen 1 Euro Job. Wird dieses Geld in die 990,00 Euro eingerechnet oder kann ich die gesamten 990,00 Euro dazuverdienen. Verkaufe manchmal etwas bei ebay. Eigentlich nicht für 990 Euro mtl. aber wenn ALG II und der ein Euro Job dazu gerechnet werden ist die Differenz natürlich bis 990 Euro geringer. Wäre schön wenn es jemand wüßte.
grüße aus dem hohen Norden, chuks
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wildemaus
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Beitrag von wildemaus »

Mir wurde mal die niete vom konto runtergepfändet so und jetzt habe ich durch hatz4 mietsschhulden zahle diese in raten jetzt ab
Wer Hatz4 bekommt ist scheiße dran
chuks
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Beitrag von chuks »

das heißt also, das das Hartz 4 Geld und das Geld vom 1 Euro Job in die 990 Euro mit eingerechnet werden? Und auch alles was ich bar einzahle? Wenn ich z.B. druckerpratronen brauch, muß ich ja geld einzahlen damit es abgebucht werden kann. Schade das dies niemand hier genau weiß. Als ich beim Finanzamt war und die Ratenzahlung vereinbart habe, meinte der FB ich könne nun bis 990 Euro dazu verdienen. Das würde ja dann heißen ALG + 1 Euro Job + 990 Euro.
Habe auch schon gegoogelt aber nichts dazu gefunden.
Noch ein schönes Wochenende chuks
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fuchsy03
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Beitrag von fuchsy03 »

Hallo !
Wir haben das gleiche Problem.
ARbeitslosengeld 2 ist nicht pfändbar. Muß allerdings innerhalb von 7
Tagen vom Konto abgehoben werden. Alles andere Ebay usw. würde ich mir auf ein anderes Konto ( Mutter, Schwester usw. ) schicken lassen. Finanzamt kann jederzeit aufs Konto schauen und alles runternehmen was nach deren Meinung zu viel ist.

Gruß Ulrike
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Ähm, ich komm hier nicht ganz mit bei dem was du schreibst.

Du sagst du hast eine ratenzahlung mit dem Finanzamt gemacht. Die Pfändung wurde ruhend gelegt. D.h. du kannst auf deinem Konto wieder normal walten oder?

Selbst wenn du im Monat mal mehr als deine 990 Euro hast, nimmt sie dir niemand weg. Du zahlst den Schuldbetrag doch ab ans Finanzamt ;) kurz, du musst dir keine Gedanken machen, das alles was über den 990 Euro ist, gepfändet wird.

Sobald du beim Finanzamt alles bezahlt hast wird die Pfänung gelöscht. Kommst Du in verzug mit den Raten, wird die Pfändung wieder aktiv, Konto ist dann wieder dicht.

Also, einfach abzahlen und fertig. Solange du das machst, passiert Dir auf dem Konto gar nix ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

fuchsy03 hat geschrieben:Hallo !
Wir haben das gleiche Problem.
ARbeitslosengeld 2 ist nicht pfändbar. Muß allerdings innerhalb von 7
Tagen vom Konto abgehoben werden. Alles andere Ebay usw. würde ich mir auf ein anderes Konto ( Mutter, Schwester usw. ) schicken lassen. Finanzamt kann jederzeit aufs Konto schauen und alles runternehmen was nach deren Meinung zu viel ist.

Gruß Ulrike
Das Finanzamt guggt nicht auf das Konto, und holt sich was drüber ist. Wenn er raten zahlt und zwar termingerecht machen die absolut gar nichts. Schaaft er sich ein zweites Konto an und lässt Ebay Einnahmen dort drauf verschwinden, nur um es nicht auf dem ursprünglichen Konto sichtbar zu machen, dann begibt er sich erst recht in Teufels Küche.....
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chuks
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Beitrag von chuks »

Hallo, danke erst mal für die Antworten.
Ich habe zwar ratenzahlung mit dem Finanzamt ausgemacht, trotzdem wurde die Pfändung nicht zurück genommen. Ein zweites Konto habe ich schon immer, was dem Finanzamt eigentlich auch bekannt ist, aber es wurde nur auf einem Konto die Pfändung ausgesprochen. Nämlich auf meinem Girokonto. Das andere Konto läuft auf Guthabenbasis. Schon seit vier Jahren. Ich habe auch niemanden der ein Konto auf seinem Namen anmelden würde. Dann könnte ich doch ganz theoretisch mein zweites Konto ganz normal nutzen? Oder ist es meine Pflicht das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen.
liebe grüße chuks
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

chuks hat geschrieben:Hallo, danke erst mal für die Antworten.
Ich habe zwar ratenzahlung mit dem Finanzamt ausgemacht, trotzdem wurde die Pfändung nicht zurück genommen. Ein zweites Konto habe ich schon immer, was dem Finanzamt eigentlich auch bekannt ist, aber es wurde nur auf einem Konto die Pfändung ausgesprochen. Nämlich auf meinem Girokonto. Das andere Konto läuft auf Guthabenbasis. Schon seit vier Jahren. Ich habe auch niemanden der ein Konto auf seinem Namen anmelden würde. Dann könnte ich doch ganz theoretisch mein zweites Konto ganz normal nutzen? Oder ist es meine Pflicht das Finanzamt darauf aufmerksam zu machen.
liebe grüße chuks
die Pfändung wurde nicht zurückgenommen? Das heisst, du hast im Saldo einen deftigen Minusbetrag?

Normalerweise werden Pfändungen, wenn man Schulden abzahlt, ruhend gestellt. Sie ist zwar noch auf deinem Konto aber nicht sichtbar, damit du weiterhin freie Verfügungsgewalt hast. Das heisst die Pfändung ruht nur solange, bist du fertig mit Abzahlen bist oder wieder in Verzug kommst, passiert letzteres tritt die Pfändung wieder in volle Kraft.

2. Konto auf Guthabenbasis dürfte nichts passieren, wenn das Finanzamt eh das eine Konto schon hat, und das andere nicht beachtet, haben die sicher ineen Grund oder gar keine Auskunft erhalten, das Du 2 Konten besitzt.

Auf deinem Guthabenkonto sollte sich natürlich nicht Unmengen von Geld sammeln....wenn sie Infos über dein anderes Konto haben wollen, sollen sie sich diese holen. Wozu sollst du da was angeben......ausser natürlich du wurdest ausdrücklich aufgefordert dieses zu tun.
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chuks
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Beitrag von chuks »

Danke schön für die schnelle Antwort. Ja, trotz Ratenzahlung bleibt die Pfändung bestehen. Auf dem Finanzamt sagte man mir, das geht nicht anders.
Aber wenn ich das andere Konto weiter benutze, dann dürften keine Probleme bestehen. Ich dachte es ist vielleicht meine Pflicht das zweite Konto zu melden, da es ja nun die Vollzugsstelle ist. Wie gesagt, das Finanzamt, welche Stelle weiß ich nicht, weiß von diesem zweiten Konto. Es wurde ein halbes Jahr vor der Pfändung Zugriff auf beide Kontos genommen um zu sehen wieviel Geld dort die Letzten zwei Jahre im Umlauf war. Sie waren etwas enttäuscht das es nicht der große Griff war.
Nun gut, nochmals danke.
Noch einen schönen Tag chuks
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