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Pfändbare Grenzen?

Verfasst: 24.07.2006 15:00
von Dani2000
Hallo zusammen,

ich habe ca. 6.000 EUR Schulden aus meiner damaligen Selbständigkeit vor 6 Jahren.

Jetzt ist es wieder soweit wie jedes Jahr und ich muss meine Einkommensverhälntisse darlegen.

Ich bin alleinerziehend mit Kind (6 Jahre) und habe endlich wieder einen Job gefunden, wo ich monatlich EUR 970,-- verdiene. Weiterhin bekomme ich 154,-- Kindergeld und 180,-- EUR Unterhalt für meinen Sohhn sowie 60,-- EUR Wohngeldzuschuss.

Meine Frage ist nun, da ich monatlich grade so über die Runden komme, und unter anderem auch wieder ein Auto (Leasing) habe, welches ich für meinen Job brauche, ob mir hiervon etwas "genommen" werden kann?

Was für Möglichkeiten habe ich, jemals von diesem Schuldenberg befreit zu werden? Es ist ja nicht so, dass ich nicht zahlen möchte, denn damals habe ich bereits schon einiges von dem Schuldenberg abgezahlt - aber jetzt geht es wirklich nicht mehr!

Danke für Eure Antworten :-)

Verfasst: 25.07.2006 21:28
von submarin
Die Pfändungsfreigrenzen finden Sie hier:

http://www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Pf ... en_bu.html

Verfasst: 01.08.2006 08:38
von katze34
Es gibt pfändungsfreigrenzen, du darfst 1200 Euro alleine haben un das steigert sich pro unterhaltspflichtiger person.

Ich würde an deiner stelle zu schulden beratung gehn caritas oder awo un dich insolvent melden, dann bist du in 6 jahren schuldenfrei

Verfasst: 14.10.2006 12:30
von DjTermi
Aber wird dadurch nicht auch der Lebensg. oder Mann/ Frau mit rein gezogen ?

pfändungsgrenze

Verfasst: 02.12.2006 04:12
von Dreamliner05
nein, der pfändungsfreie betrag liegt bei einer alleinstehenden person ohne unterhaltsverpflichtung bei 989 €

Schuldnerberatung aufsuchen und private Insolvenz anfangen

Verfasst: 11.02.2007 12:14
von moselkerl
Damit dich deine Schulden nicht länger als 6 Jahre drücken, solltest du einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung (Caritas oder AWO) ausmachen. Die Wartezeiten für diese Beratungstermine sind sehr lang, oft 6 Monate. Wenn das Insolvenzverfahren angelaufen ist, bist du auch vor weiteren Pfändungsversuchen deiner Gläubiger geschützt. Einige verzichten sogar auf die Schuldentilgung. Deine Verpflichtung: keine weiteren Schulden machen! Die hier angegeben 989,- € darfst du behalten. Du kannst dir auch einen "Wegweiser in das Verbraucherinsolvenzverfahren" z. B. über eine Verbraucherzentrale (oft kostenlos) anfordern.
Also schnell handeln. Gerade jetzt bei den geringen Verdienstmöglichkeiten ist die Möglichkeit gross. Melde dich, wenn du Fragen hast nochmals! OK? :idea:

Verfasst: 12.03.2007 01:23
von Gestrandeter
Also ob es sinn macht wegen 6000 Euro in die Insolvenz zu gehen und solch einen Ratschlag zu geben ohnen die näheren Umstände zu kennen bezweifle ich stark.

Da die schuldne bereits seit 6 Jharen bestehen, könnten auch rege Verhandlungen zu einem ergebnis mit minimal Vergleichen und Summenfestschreibung führen um das Ding zu kitten.

Insolvenz ist ja nun auch nicht das allheilmittel, also vorsicht mit solchen Ratschlägen, das Dingen ist nicht mehr zu stoppen

Na, ich weiss es nicht!

Verfasst: 12.03.2007 11:43
von moselkerl
Schulden sind wohl das Einzigste, was sich ständig vermehrt beim Nichtstun und Spass hat man dabei auch nicht. Also, lieber etwas tun, damit sie verschwinden. Wenn ich nicht abstottern kann, bleibt wohl nur eine gute Beratung und die Privatinsolvenz übrig. Oft wissen die Leute leider nicht wieviel Geld die 6.000,- € Schulden vor 6 Jahren heute sind. Sicherlich viel, viel mehr. Also doch mein Rat: Schnell was tun!
Hier nur einmal ein Beispiel für das Wachsen der Schuldensumme bei einer Handyrechnung vom vor einem Jahr:
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Hauptforderung 361,62 €
Mahnkosten der Auftraggeberin 18,00 €
Inkassokosten 54,00 €
Kontoführungsgebühr 19,80 €
Ermittlungskosten 9,06 €
Verzugszinsen 5%-Punkte
über Basiszins p.a. bis 06.03.07 20,33 €
Zahlungen/Verzichte 50,00 €

Gesamtforderung per 06.03.07 432,81 €


Rechne mal 6.000,- € über 6 Jahre aufgelaufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!