Rechtswidrigkeit des Bewillgungsbescheids
Verfasst: 21.07.2006 14:17
Hallo,
Ich war seit dem 2.2.06 in einem Vorkurs, auf dem Kolleg.
Und habe dem Arbeitsamt persönlich meine Schulbescheinigung gleich am Anfang vorgelegt. Und habe in der zw. Zeit kein Bafög bekommen oder beantragt. Da ich das nicht wußte, da ich das Beantragen MUSS !
Jetzt 6 Monate später, schreibt man mir, dass man mir möglicherweise zu unnrecht Leistungen bezahlt hat. Da ich berächtigt gewesen wäre, Bafög zubeantragen. Hätte man mir das nicht gleich sagen können ? Jetzt muss ich wohl alles zurück bezahlen ! Nur von was ? Eine Antw. Konnte ich bis jetzt noch nicht von ARGE bekommen, da meine Sachbearbeiterin im Urlaub ist. Bitte schreibt mir. DANKE
Ich war seit dem 2.2.06 in einem Vorkurs, auf dem Kolleg.
Und habe dem Arbeitsamt persönlich meine Schulbescheinigung gleich am Anfang vorgelegt. Und habe in der zw. Zeit kein Bafög bekommen oder beantragt. Da ich das nicht wußte, da ich das Beantragen MUSS !
Jetzt 6 Monate später, schreibt man mir, dass man mir möglicherweise zu unnrecht Leistungen bezahlt hat. Da ich berächtigt gewesen wäre, Bafög zubeantragen. Hätte man mir das nicht gleich sagen können ? Jetzt muss ich wohl alles zurück bezahlen ! Nur von was ? Eine Antw. Konnte ich bis jetzt noch nicht von ARGE bekommen, da meine Sachbearbeiterin im Urlaub ist. Bitte schreibt mir. DANKE
