Rechtswidrigkeit des Bewillgungsbescheids

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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SandyImerium
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2006 13:47

Rechtswidrigkeit des Bewillgungsbescheids

Beitrag von SandyImerium »

Hallo,
Ich war seit dem 2.2.06 in einem Vorkurs, auf dem Kolleg.
Und habe dem Arbeitsamt persönlich meine Schulbescheinigung gleich am Anfang vorgelegt. Und habe in der zw. Zeit kein Bafög bekommen oder beantragt. Da ich das nicht wußte, da ich das Beantragen MUSS !
Jetzt 6 Monate später, schreibt man mir, dass man mir möglicherweise zu unnrecht Leistungen bezahlt hat. Da ich berächtigt gewesen wäre, Bafög zubeantragen. Hätte man mir das nicht gleich sagen können ? Jetzt muss ich wohl alles zurück bezahlen ! Nur von was ? Eine Antw. Konnte ich bis jetzt noch nicht von ARGE bekommen, da meine Sachbearbeiterin im Urlaub ist. Bitte schreibt mir. DANKE :!:
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

Die ArGe hätte Ihnen mitteilen müssen, dass Sie vorrangig Anspruch auf Bafög gehabt hätten! Das ist deren Job zu prüfen, wer vorrangig Leistungen zu erbringen hat.

Was für ein Schreiben war das? Sollen Sie Stellung nehmen, war es ein Rückforderungsbescheid?

Ich sehe nicht, dass Sie das zurückzahlen müssen. Sie müssen sich nur wehren!

Wenn ein Rückforderungsbescheid kommt: Beratungsschein beim Sozialgericht besorgen und einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, den nennt Ihnen die Anwaltskammer.
SandyImerium
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2006 13:47

Beitrag von SandyImerium »

Hallo,
Danke erst mal für die Antwort ! :P

Es ist erst mal eine Anhörung gem.§24 (SGB X)

Trotzdem habe ich ganz schön Angst, dass ich jetzt alles zurück Zahlen muss. > So wie die, dass hier Aufgeschrieben haben, hört sich das ganz danach an. <

MFG
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

Der Anhörungsbogen hat schon einen Zweck erfüllt:

Sie sollen sich schuldig fühlen und ohnmächtig.
Am besten erreicht man das durch ganz viele §§, die man dem Hilfeempfänger um die Ohren haut, und wo die Behörde hofft, dass er jetzt eingeschüchtert ist. Behörden-Deutsch wurde erfunden, um den Bürger schön einzuschüchtern, damit er sich dem System unterordnet.

Wenn Sie mal die §§ nachlesen, werden Sie feststellen, dass Sie eben nicht zurückzahlen müssen, weil Sie gar nicht wissen konnten, dass Sie zu Unrecht Geld bezogen haben. Aber die §§ werden eben genau andersrum ausgelegt.

Dass Sie das gar nicht wissen konnten und man Ihnen hätte sagen müssen, dass Sie vorrangig Anspruch auf Bafög haben, ist ein sehr hilfreiches Argument für die Anhörung..


Das kriegen Sie schon hin. Sie haben hier doch hilfreiche Ratschläge.

Auf die Anhörung folgt regelhaft der Rückforderungsbescheid, das ist m.E. fast ein Gesetz. Aber dafür gibt es ja Fachanwälte.
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