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Rechtsanwalt gebühren
Verfasst: 04.07.2006 19:22
von DjTermi
Ich kippe gerade fast vom Stuhl als ich meine Post auf mache. Ich habe ein Anwalt beauftragt ZWEI Brief zu schreiben ( Streitwert ca: 20 € ) nun stellt der mir eine Rechnung die wie folgt aus sieht.
Da steht doch tatsächlich :
Gegenstandswert 2.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühren gem. Nr.2400 VV,
§§ 13 , 14 RVG 172,90 EUR
entgelt für Post und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV ( Pauschal ) 20,00 EUR
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Zwischensumme 192,90 EUR
16,00 % Umsatzsteuer gem. nr. 7007 VV 30,86 EUR
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Endsumme 223,76 EUR
Das ist doch falsch alles oder bin ich nun falsch informiert ?
Kenne mich mit Anwaltsgebühren nicht aus

Verfasst: 05.07.2006 08:51
von Melinde
Hallo termi
Zu Rechtsanwaltsgebühren schau mal hier:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz.html
oder hier:
http://www.raekoeve.de/german/framegeb.htm
oder hier ist eine Tabelle:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/geset ... abelle.htm
Rechtsschutzversicherung kann manchmal ganz sinnvoll sein, auf jeden Fall billiger als Rechnungen. (Gewerkschaftsmitglieder sind bei Arbeits- und Sozialrecht automatisch rechtschutzversichert, Verkehrsrechtsschutz ist bei Automobilclubs oft auch inclusive)
Wie hat sich denn der Streitwert von 20 € verhundertfacht auf 2000€ ?
Gruß
Verfasst: 05.07.2006 09:06
von DjTermi
Das frage ich mich auch, es ging darum das meine Schwester ein Termin absagen wollte( beim Arzt ); dies aber nicht geschafft hat somit hatte ich dort angerufen, und die haben darauf bestanden ihre gebühren zu bekommen. Das beste war dann sagte die Arzthelferin zu meine Schwester ihr Bruder hat selbst oft Termien nicht abgesagt. Darauf hin habeich mein Anwalt gesagt er soll iene unterlassungs erklärung zu schicken das die meine Daten nicht weiter geben dürfen.
Darauf hin haben wir nie wieder was gehört, und nun bekomme ich die Hammer rechnung. Ich gehe davon aus was die sich da um paaaaar Nullen vertan haben.
Verfasst: 30.07.2006 20:01
von Sir_Elric
Wie kann man wegen 20 € einen Rechtsanwalt einschalten ??? Ich hätte das direkt geklärt.
Verfasst: 30.07.2006 21:35
von nonsens
Sir_Elric hat geschrieben:Wie kann man wegen 20 € einen Rechtsanwalt einschalten ??? Ich hätte das direkt geklärt.
ist bei Arztpraxen eine Sache, die man nicht immer selbst in die hand nimmt.
Ich habs ohne Anwalt mal versucht, gegen eine Praxis anzugehen, die meine Überweisungszettel verbummelt hat und mir die Rechnung von Auslagen zukommen liess, die ich dann zahlen sollte.
Ich hatte Glück im Unglück, das mein Anwalt später doch noch half, das abzuwenden, da ich im Recht war.
Aber bevor ich ihn hatte, versuchte man sogar einen Pfändungsversuch - wegen nicht mal 50 Euro !
Allerdings brauchte ich meinen Anwalt nicht bezahlen dafür ....
DJ ich gehe mal stark von einem Druckfehler aus....
Verfasst: 04.08.2006 13:58
von DjTermi
Jo es war ein Druck fehler. Ich habe ein Rechtsanwalt dies gegeben da die Arzt Praxis direkt ein inkasso Büro eingeschalten haben. Und Die rechnung dann auf 80 € auf einmal war
