Hallo, nun brauche ichmal euren Rat
Kollege von mir, hat die Tage beim Gericht ein Termin da er eine Rechnung bekommen hat, diese auch einsieht. Aber nun hat er ein Mahnbescheid bekommen da er angeblich auf ein Inkasso schreiben nicht geantwortet hat. Er hat aber kein Brief von denen bekommen, und hat deswegen Widerspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid, weil dort die Inkassogebühren drauf waren, kommt er damit durch? Schließlich muss das Inkasso Büro doch nachlegen das sie ihm was geschrieben haben, oder?
Inkassogebühren
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Inkassogebühren
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo Termi
Findest Du hier was passendes?
http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandl ... kosten.pdf
oder hier
http://www.forum-schuldnerberatung.de/s ... nkasso.htm
Gruß
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http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandl ... kosten.pdf
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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