Ratenzahlungsvergleich 675€ gebühren???

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
tutti
Beiträge: 4
Registriert: 07.06.2006 13:27

Ratenzahlungsvergleich 675€ gebühren???

Beitrag von tutti »

So und zwar geht es darum ich hab mir nun überlegt um meine Kontopfändung aufzuheben eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
So gedacht getan habe mit dem anwalt eine monatliche zahlung von 75€ vereinbart nun kamm post mit einer Ratenzahlungsvereinbarung die ich nun unterschreiben soll.
Gut der betrag ist 6250€ und jetzt kommt der hammer.

4. Für denn Abschuss dieses Ratenzahlungsvergleichs fallen weitere Kosten in Höhe von 675,70€ an. Der Schudner Verplichtet sich, auch diese Kosten zu bezahlen.

ist das rechtens das ich jetzt erstmal ein jahr dafür zahlen muss das ich meine schulden abzahlen will?

bitte helft mir wenn ihr irgendwas wisst

lieber gruss
danger
Beiträge: 1
Registriert: 27.06.2006 10:15

Beitrag von danger »

hallo tutti,

Die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 675,70 € sind korrekt. Der Rechtsanwalt erhält bei solchen Ratenzahlungsvergleichen eine sogenannte Einigungsgebühr ( gerichtlich nicht anhänguig= 1,5 ).
Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Hauptforderung. Du hast hier sogar noch Glück, denn m.E. könnte der Rechtsanwlt auch noch eine Geschäftsgebühr in Höhe von 588,70 € fordern.
Diese Gebühr fällt immer an, soweit der Rechtsanwalt nach aussen tätig wird d.h. ein Schreiben an den Gegner verfasst.

Gruss
danger
Gast

Beitrag von Gast »

Moin

Alles schön und gut, dennoch bist du schneller fertig wenn du ein Insolvenzverfahren eröffnest und spartst dir noch jeden Monat die 75 Euro. :D
Bangbuex
Antworten