war pfändung rechtens?

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Mira2006
Beiträge: 3
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war pfändung rechtens?

Beitrag von Mira2006 »

Hallo
Ich lebe zusammen mit meinem Freund von hartz 4, zusätzlich habe ich ein kleines nebeneinkommen von 192 die angerechnet werden. insgesamt haben wir momentan 1400 euro, wovon 500euro für miete und strom abgehen.
mein freund und ich haben beide schulden. wir haben an alle unsere schuldner geschrieben, den kopierten sozialhilfebescheid etc geschickt und alles erklärt. ein paar stellen zahlen wir auch immer ab. so gut wie es gut
nun plötzlich wurde mein konto gepfändet, 700euro
und die sagen ich kann nichts machen muss das zahlen
aber ich dachte wir wären pfändungsfrei?
die anwälte die das gemacht haben bestreiten dies
Auch wenn du nur Dunkel siehst, gibt die Hoffnung nicht auf - jeder hat ein kleines Lichtlein irgendwo da draußen
Gast

Beitrag von Gast »

Da wird sicherlich noch eine ausführliche Antwort kommen.

Transferleistungen (z.B. ALG II) sind auf einem Bankkonto leider nur 7 Tage ab Zahlungseingang vor Pfändung geschützt.
SSH
Beiträge: 46
Registriert: 01.12.2005 20:45
Wohnort: Weißensee

Beitrag von SSH »

Hallo Mira,
schau bitte mal in www.forum-schuldnerberatung.de unter Service und Ratgeber, Musterbriefe und öffne Dir - Antrag nach § 850 k ZPO (Freigabe nach Kontopfändung) -. Verändere das Einkommen in ALG II und füge als Nachweis Deinen ALG II Bescheid als Kopie bei. Streiche was nicht zutrifft und ergänze die fehlenden Daten. Wenn Du es ausgefüllt hast gib es bei Deinem Amtsgericht ab.
LG SSH
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Flunk
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Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

Hallo SSH ,
hättest schon direkt auf den Antrag linken können.
Ich hab mir da ganz schön einen Abgesucht.
Dann aber die Suchfunktion gefunden .

Hier der Link auf den Antrag den SSH meint.

In dem Antrag steht das man die Pfändung des eigenen Kontos nach dem § 850 k ZPO aufheben möchte, soweit es sich um pfändungsfreies Einkommen handelt.
Also Leistungen wie ALG 2

§ 850 k ZPO

Grüße Flunk
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