Schuldenabzahlung trotz Unterschreitung des Existenzminimums

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Sixstep
Beiträge: 3
Registriert: 03.03.2006 18:11

Schuldenabzahlung trotz Unterschreitung des Existenzminimums

Beitrag von Sixstep »

Guten Tag.

Ich hätte ein paar Fragen.
Ich bin Student und Wohne mit meiner Freundin zusammen.
Diese musste aus früheren Angelegenheiten zusammen etwa 3500Euro an drei verschiedene Inkassostellen bezahlen.

Da sie im Heim aufgewachsen ist (Mutter tot, Vater hat sie als Kleinkind dorthin gegeben) hatte sie quasi nichts ausser Hartz 4 und jetzt Bafög (da sie wieder die Abendschule besucht). Wir haben jetzt ein Jahr zusammen gewohnt, da ging es mit den monatlichen Raten von 150Euro da ich sie mit Kosten anderer Dinge wie Essen , Strom etc unterstützt habe.

Da ich aber Student bin und nun die Uni wechseln werde und ebenfalls nicht wirklich viel Geld habe muss sie die Schulden und sonstige Kosten jetzt weiter alleine abbezahlen.

Viel palaver, aber jetzt meine Frage ;)

Ist es denn überhaupt rechtens das von den 436Euro die sie jeden Monat bekommt noch die Schulden abbezahlt? Klar wäre das Fair, aber davon gehen ja schon 150Euro für Miete ab, nochmals 25 für Strom und 75Euro für die anderen Nebenkosten.

Ihr bleiben dann noch 186Euro von diesen hat sie bisher immer monatlich 140Euro für die Schulden genutzt, was aber wenn Sie wieder alleine wohnt ja nicht mehr tragbar ist.

Kann man die Restforderung auf "Eis legen" lassen? Die Gläubiger sind damit sicher nicht einverstanden, aber selbst wenn eine Zwangsvollstreckung angedroht wird, eigentlich gibt es hier nichts zu holen (es sei den Sie könnten auch meine Sachen pfänden, was ich nicht zulassen werde)

Als Spitze des Eisbergs kam eben von der Familienkasse nochmal die Aufforderung das vom letzten jahr 1232 Euro zurückgezahlt werden sollen, das Problem ist nur wie?

Über Hilfe oder Anregungen wäre ich sehr dankbar, da wir nicht mehr wirklich weiter wissen.

mfg
SSH
Beiträge: 46
Registriert: 01.12.2005 20:45
Wohnort: Weißensee

Beitrag von SSH »

Hallo Sixstep,
Deiner Freundin kann geholfen werden.
Das pfändbare Einkommen Deiner Freundin beginnt bei 990 Euro. Also kann keiner pfänden.
Das beste wäre, dass Deine Freundin sich von den Schulden durch eine Verbraucherinsolvenz befreit. Wenn die Schulden nicht höher sind und Deine Freundin zB. bereit wäre freiwillig 25 Euro im Monat zu zahlen, ist sicher auch ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich möglich.

Schau mal abends in den Schuldenchat, dann erkläre ich Dir das mit noch ein paar Tips.

Ich denke, dass ich am Sonntag abends, nach 20.00 Uhr wieder da bin.

SSH
Sixstep
Beiträge: 3
Registriert: 03.03.2006 18:11

Beitrag von Sixstep »

das werde ich tun, vielen dank :)
peterschneider
Beiträge: 10
Registriert: 13.03.2006 14:19

Schulden

Beitrag von peterschneider »

deine Freudin braucht wegen der geringen Summe keine Verbraucherinsolvenz machen.


Schritt 1

Anfrage bei den Gläubigern über die Aktuelle Schuldenbelastung incl.Zinen etc.

Schritt 2.

Außergerichtlichen Vergleich anbeiten.
Bitte darauf achten das der Vergleich auf die Gesamtvorderung bezogen werden muß.

Schritt drei.

Außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 10 bis 15 % auf die Gesamtvorderung anbieten.

bei Bedarf kann ich euch dafür einige Musterschreiben zukommen lassen .

Übrigens deine Freudin ist derzeit nicht Pfändbar dies solltet Ihr den Gläubiger mitteilen.Nutz eure Macht als Schuldner..

Mfg Peter
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