Stromkosten

Überschuldung durch Hartz 4 .
Davon sind sicher viele Betroffen. Hier könnt Ihr Diskutieren und eure Erfahrungen austauschen. Damit Ihr schon bald eure Schulden trotz Hartz 4 in den Griff bekommen könnt.

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Mayer
Beiträge: 1
Registriert: 24.02.2006 19:37

Stromkosten

Beitrag von Mayer »

Hallo,
1. Wie ich heute vom Arbeitsamt,bzw. Jobcenter erfahren habe, werden Stromkosten vom Arbeitsamt nicht übernommen. Kürzlich erhielt ich eine Nachzahlung der Stromgebühren von über 300 €. Auch diese Kosten will das Arbeitsamt nicht übernehmen.
Ist es wirklich so, dass man als Arbeitsloser solche Kosten zahlen muß?


Vielen Dank für die Antwort!
peterschneider
Beiträge: 10
Registriert: 13.03.2006 14:19

Stromkosten

Beitrag von peterschneider »

Les mal und halte das dem Arbeitsamt vor...


Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 14.09.05
Aktenzeichen: L 8 AS 125/05 ER

Kernaussagen: 1. Ein unabweisbarer Bedarf im Sinne des § 23 Abs 1 SGB II liegt vor, wenn die Abdeckung des fraglichen Bedarfs keinen Aufschub duldet und eine erhebliche Beeinträchtigung der Bedarfe vorliegt, die auch nicht durch Mittelumschichtung innerhalb der Regelleistung beseitigt bzw aufgefangen werden kann. Hierunter fallen auch Kosten für regelmäßige Bedarfe wie Haushaltsenergie, soweit diese nicht durch die Regelleistungen abgedeckt sind und es sich nicht um Schulden handelt.

2. Bei der Prüfung der Frage, ob es sich bei Energiekostenrückständen um Schulden im Sinne des § 34 Abs 1 SGB XII oder um einen Bedarf im Sinne des § 23 Abs 1 SGB II handelt, ist maßgeblich darauf abzustellen, ob die Nachforderung trotz Zahlung der geforderten Abschlagsbeträge durch Mehrverbrauch oder durch eine Erhöhung der Energiekosten im Abrechnungszeitraum entstanden ist. In einem solchen Fall handelt es sich um einen Bedarf des Leistungsberechtigten. Nur wenn die Energiekostenrückstände durch die Nichtzahlung der geforderten Abschlagsbeträge verursacht worden sind, die bereits als Teil der Regelleistungen nach § 20 SGB II bedarfsbegründend berücksichtigt wurden, handelt es sich um Schulden

Gruß Peter
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