Hallo
da ich das Internet schon durch forstet habe und nix vernünftiges finde, dachte ich mir vielleicht kann hier mir jemand helfen. Habe mir bei Talkline nen Handyvertrag machen lassen hat sich alles sehr gut angehört. Plötzlich zogen die von meinem Konto eine Summe ab mit der ichnicht einverstanden war sie zogen die Anschlussgebühr ab die wo ichmir sicher war frei waren bei der Vertragsabschluss. Ich durch schaute nochmal meine Vertagsunterlagen nach wo wirklich winzig klein stand das die Anschlussgebühren nur entfallen wennich eine sms mit dem unter dem Kennwort Anschluss frei an Talkline schicke, was mir danach nicht mehr möglich war weil sie den Anschluss sperrten weil ich die Buchung ja zurück gezogen hatte.Jetzt ist es so ich brauche dringend ein neues Auto quasi einen Kredit von meiner Hausbank, die mir sagte ich stehe bei Accumio mit einem negativen Eintrag drin von Talkline die wollen 127 euro haben. Habe die Summe vorgestern sofort überwiesen sehr ärgerlich......
Meine frage jetzt wird dieser Eintrag gelöscht? Damit ich nen Kredit bekomme von Meiner Bank oder was mus sich tuen damit die Angelegenheit gelöscht wird.
Viele Grüße
Anja
ist es immer noch ein negativer eintrag?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die Löschung kann der Gläubiger nach Zahlung bewirken, Du selbst nur im Ausnahmefall. Die Schufa ist gnadenlos, wenn es um solche Sachen geht. Selbst mit null Schulden kann der Score dort so mies sein, das man einem jeden Kredit verweigert. Denn die Schufa speichert jede Vertragsanfrage bei Autohändler, Handyanbietern, Bankkontoanfragen/eröffnungen etc. das drückt den Score runter....
Wenn man Pech hat, bleiben die Einträge selbst nach Zahlung der offenen Beträge noch bis zu 3 Jahre drin.......
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Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Naja,
schau dir mal diese Seite an, dort Steht eigentlich alles was man wissen muß um sich da selbst zu helfen steht Hier
Lesen, Selbstauskunft holen( evtl. Persönlich, geht schneller) und dann Briefe Schreiben
Ach, die Selbstauskunft kannst du ja hierBeantragen.
Gruß Ziggi
schau dir mal diese Seite an, dort Steht eigentlich alles was man wissen muß um sich da selbst zu helfen steht Hier
Lesen, Selbstauskunft holen( evtl. Persönlich, geht schneller) und dann Briefe Schreiben

Ach, die Selbstauskunft kannst du ja hierBeantragen.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Naja,
das hattest du mit keinem Wort erwähnt aber im prinzip gelten die selben Rechte!
Der eintrag vom Verbraucherschutz hat ja verscheidene Musterbriefe und diese solltest du dann entsprechend auf accumio anwenden. Zunächst würde ich den Gläubiger ( der ja keiner mehr ist) auffordern, eine löschung zu veranlassen und eine durchschrift abverlangen. Danach würde ich accumio anschreiben und um herausgabe der mich betreffenden Daten bitten, natürlich mit verweis auf entsprechendes Gesezt ( zur Selbstauskunft).
Nach erhalt der Selbstauskunft, kannst du eine Löschung verlangen ( zur not mit Anwalt) sofern du nachweisen kannst, das der eintrag nicht hätte erfolgen dürfen (Wurde ja nachweisbar gezahlt)
Findest du alles auf den benannten Seiten.
Gruß Ziggi
PS.: Auf der seite von accumio gefunden:
http://www.saf-solutions.de/services/se ... uskunftei/
das hattest du mit keinem Wort erwähnt aber im prinzip gelten die selben Rechte!
Der eintrag vom Verbraucherschutz hat ja verscheidene Musterbriefe und diese solltest du dann entsprechend auf accumio anwenden. Zunächst würde ich den Gläubiger ( der ja keiner mehr ist) auffordern, eine löschung zu veranlassen und eine durchschrift abverlangen. Danach würde ich accumio anschreiben und um herausgabe der mich betreffenden Daten bitten, natürlich mit verweis auf entsprechendes Gesezt ( zur Selbstauskunft).
Nach erhalt der Selbstauskunft, kannst du eine Löschung verlangen ( zur not mit Anwalt) sofern du nachweisen kannst, das der eintrag nicht hätte erfolgen dürfen (Wurde ja nachweisbar gezahlt)
Findest du alles auf den benannten Seiten.
Gruß Ziggi
PS.: Auf der seite von accumio gefunden:
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