Huhu..
Wir gehen jetzt in die Privat Insolvenz.
Mein Mann sowie ich
Wir haben 3 Kinder . Der große ist aus einer anderen Ehe und nicht von meinem Mann.
Überall wird mein sohn mit angerechnet. Wie damals beim Harz 4 .
Die Pfändungsfreigrenze in der Insolvenz von meinem Mann wird aber nicht 5 Personen sondern nur 4 sein.
Finde das sehr komisch.
Immerhin leben wir in einem Haushalt und mein Mann zahlt ja auch von meinem Sohn mit die laufenden kosten.
Unterhalt von meinem Ex- Mann bekomme ich.
Wäre nett ob mir jemand diese information bestätigen kann und warum das so ist...
Wir gehen in die Insolvenz ..Frage :-)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- babydoll123456
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Wenn ihr verheiratet seid, und Dein neuer Mann die Große nicht *adoptiert* hat und du für sie vom Ex noch Unterhalt beziehst, wird sie in der Insolvenz bei Deinem Mann nicht *anerkannt* als unterhaltspflichtige Person.
Erst wenn er die Große rechtmässig als seine *eigene* Tochter eintragen lässt, durch die genannte Adoption, dann wird sie berücksichtigt.
Klingt doof, ist aber so
Aber die Pfändungsfreigrenze ist bei 4 gerechneten Personen doch auch ziemlich hoch. Mein Mann hat seine bei etwas über 1700 Euro netto. (2 Kinder + mich) (Kindergeld/Kinderzuschlag/Wohngeld etc, wird ja nicht in die Freigrenze einbezogen. Die bleibt ausschliesslich beim Lohn. (Lohnzuschläge, auch Spesen genannt z.B. werden auch nicht angerechnet)
Nur Prämien ab 500 Euro - die zählen dann wieder zum Einkommen, das angerechnet werden kann.
Mitgekommen? Wenn nicht, dann frag einfach nochmal nach. Habs heute wieder schwer, mich richtig auszudrücken ...
Erst wenn er die Große rechtmässig als seine *eigene* Tochter eintragen lässt, durch die genannte Adoption, dann wird sie berücksichtigt.
Klingt doof, ist aber so
Aber die Pfändungsfreigrenze ist bei 4 gerechneten Personen doch auch ziemlich hoch. Mein Mann hat seine bei etwas über 1700 Euro netto. (2 Kinder + mich) (Kindergeld/Kinderzuschlag/Wohngeld etc, wird ja nicht in die Freigrenze einbezogen. Die bleibt ausschliesslich beim Lohn. (Lohnzuschläge, auch Spesen genannt z.B. werden auch nicht angerechnet)
Nur Prämien ab 500 Euro - die zählen dann wieder zum Einkommen, das angerechnet werden kann.
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Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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- babydoll123456
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ich
das finde ich aber total unlogisch.. bei anderen sachen wird mein sohn angrechnet....
grrrr
grrrr
Re: ich
ah es ist ein Sohn - sorry da habe ich ja was vollkommen Falsches gelesen *grins*babydoll123456 hat geschrieben:das finde ich aber total unlogisch.. bei anderen sachen wird mein sohn angrechnet....
grrrr
Nein, leider ist es wirklich so - das tolle daran ist dann, sobald Kinder eigenes Geld verdienen und MIT ihm Haushalt noch wohnen, kann es dem Insolvenzler ebenso an den Kragen gehen. Wenn das Kind sich finanziell selbst unterhalten kann, rutscht die Pfändungfreigrenze nach unten.
Und hier wird der Sohn dann komischerweise auch beim nichtleiblichen Vater festgehalten. Dämlich gelle? Aber das sind eben die Gesetze....echt zum *lachen*
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- babydoll123456
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ich
naja die drehen das so wie es für sie am besten ist
meine kinder sind 8,5 und 2 .. arbeit in den nächsten 6 jahren kaum möglich... wenigstens das bleibt dan den kiddy"s erspart..
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- Registriert: 18.09.2010 17:21
das ist zwar sehr unlogisch aber im schuldenrecht leider so. das kann man nicht mit dem sozialgesetzbuch vergleichen. war bei mir auch so! solange du mit deinem partner nicht verheiratet bist und er das kind nicht adoptiert, wird dieses kind nicht für seine insolvenz angerechnet werden.
meine insolvenz hab ich über eine anwältin machen lassen. so brauchte ich mich nicht selbst darum kümmern. und die hatte mir das alles so gut erklärt, so dass keine fragen mehr offen waren. ich kann sie nur weiterempfehlen.
www.schulden-insolvenzberatung.de
lg sandra
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