a bezieht harz 4 bekommt mtl..einen betrag X abgezogen für darlehnsachen wohnungseinrichtung etc..
nun hat a verbraucherinsolvenz angemeldet und auch diese schulden mit bei gericht angegeben.
a hat das amt davon unterichtet das verbraucherinso beantragt wurde. das amt wurde darüber informiert zieht jedoch trozdem mtl einfach weiter die leistungen ab.
darf das amt so handel....laut verbraucherinso darf kein gläubiger beforzugt werden....
was kann man machen???
danke für schnelle antworten lg --jasmin
Harz 4 insolvenz
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Schade das es keiner weiß. Mich würde das auch interessieren! Hast mal den Insolvenz Verwalter gefragt? Der sollte eigentlich über so was Bescheid wissen. Eigentlich ist das nicht rechtens, denn wenn man eine Ratenzahlung eines Gläubigers eingeht, ist die Insolvenz hinfällig.
Aber das liebe Arbeitsamt. Ich nenne es ab heute Herr Willkür. Weil die sowiso glauben das sich auf über Gesetze hinweg setzen dürfen und erst mal alles versuchen damit man das Geld was einem rechtlich zu steht, doch nicht bekommt
Aber das liebe Arbeitsamt. Ich nenne es ab heute Herr Willkür. Weil die sowiso glauben das sich auf über Gesetze hinweg setzen dürfen und erst mal alles versuchen damit man das Geld was einem rechtlich zu steht, doch nicht bekommt

Hallo ihr beiden
im Verbraucherinsolvenzverfahren darf zwar kein Gläubiger bevorzugt werden, allerdings gilt das nicht für Arbeitsamt und JobCenter.
Evtl. Darlehen oder ähnliches müssen zurückgezahlt werden. Die Insolvenz schützt bei den Ämtern niemanden vor der Rückzahung
im Verbraucherinsolvenzverfahren darf zwar kein Gläubiger bevorzugt werden, allerdings gilt das nicht für Arbeitsamt und JobCenter.
Evtl. Darlehen oder ähnliches müssen zurückgezahlt werden. Die Insolvenz schützt bei den Ämtern niemanden vor der Rückzahung

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Re: Harz 4 insolvenz
FRAGE:darf das amt so handel....laut verbraucherinso darf kein gläubiger beforzugt werden....a bezieht harz 4 bekommt mtl..einen betrag X abgezogen für darlehnsachen wohnungseinrichtung etc..
nun hat a verbraucherinsolvenz angemeldet und auch diese schulden mit bei gericht angegeben.
a hat das amt davon unterichtet das verbraucherinso beantragt wurde. das amt wurde darüber informiert zieht jedoch trozdem mtl einfach weiter die leistungen ab.
darf das amt so handel....laut verbraucherinso darf kein gläubiger beforzugt werden....
was kann man machen???
danke für schnelle antworten lg --jasmin
Antwort: Das interessiert das Amt erstma nicht, sofern noch kein Bescheid durch RA oder Gericht!
FRAGE: was kann man machen???
Antwort: Insolvenzanwalt kann ARGE anschreiben und auf sachlage verweisen( muß er auch, je nach Stand der Inso), kann evtl.unterlassung bei Gericht erwirken, das muß aber dem Inso-Anwalt entsprechend mitgeteilt werden.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.