Wenn sie die Privatinsolvenz in Anspruch nimmt, kommt sie aufs selbe hinaus.
Abzahlen ihrer Schuld würde vermutlich ebenso 6 Jahre dauern, wie die Insolvenzzeit dauert.
Geh zur Schuldnerberatung und nehme alles an Papieren mit, die Du hast.
Dort wird man Dir sagen, was das beste wäre. Abzahlen ist natürlich immer besser, weil man die Schuld ja selbst auch verursacht hat. Aber das letzte Wort hast ja dann Du.
Da ich gerade lese, das Du mit dem Abzahlen schneller bist,wäre das Abstottern natürlich besser - und zeigt genauso einen Willen, die Schulden loszuwerden, als wenn Du die Insolvenz machst
Euer Einkommen, das bei der Insolvenz zählen würde, betrifft nur das Einkommen vom Arbeitgeber oder vom Staat selbst. Kindergeld wird nicht berücksichtigt, es ist ja
Kindergeld, genauso wird kein Erziehungsgeld angerechnet. Es bleibt bei Euch nur beim reinen HartzIV Einkommen, mehr nicht.
Der Freibetrag bei 4 personen von 1700 Euro ist richtig, selbiger gilt bei uns auch.
Die Insolvenz hat Vorteile und Nachteile.
Vorteile:
Sobald Sie bei Gericht offiziell eröffnet ist, kommt niemand mehr an Dein Eigentum oder kann Dir Konten pfänden etc pp.
Nachteil:
Verursachst Du neue Schulden oder machst nur den geringsten Fehler (Einnahmen nicht angegeben oder gegen die Richtlinien Deines Insolvenzverwalters verstossen) wird die Insolvenz sofort gestoppt und alles war umsonst.
Weiter abzahlen dann wie folgt:
Vorteile: Du bist schneller von Deinen Schulden los, als mit ner Insolvenz.
Nachteil: Dir fehlt monatlich das Geld, was Du an die Gläubiger abzahlst und es könnte passieren, das der Gerichtsvollzieher doch mal kommt und ans Konto geht.
Denn, eine Eidesstattliche schützt nicht vor Vollstreckungen

Du gibst damit nur preis das Du nichts hast, aber trotzdem kann man Dir was wegnehmen...... (hab das alles durch)
Am besten eine gute Beratung machen mit der Schuldnerberatung und dann abwägen was für Euch das Beste ist.
Frage: Hast Du für die Schuld Deiner EX Freundin / Eurer Schuld etwas unterschrieben? Zum Beispiel Kreditunterlagen mit Euer beiden Unterschrift? Oder zahlst Du nur aus Kulanz mit ab ?
Denn wenn Deine Unterschrift nirgends drauf ist oder Dein Name nicht drauf steht, bist Du nicht verpflichtet,mit abzuzahlen ....
.... man war das jhetzt aber viel

...
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)