Heyho
Ich hab mal das Forum ein wenig durchgewühlt, aber hab nicht das Gefühl weitergekommen zu sein...
Ich bin seit dem 1.6.2005 Arbeitslos, war bis dahin 3/4 Jahr lang Azubi Elektroniker Fachr. Engergie und geb.techn.
Ich will jetzt umsteigen auf IT-System-Elektroniker aber das zieht sich alles enorm...
Jetzt fangen meine Eltern, bei denen ich momenttan wohne, geld zu verlangen...
Ich würd jetzt gerne alg2 beantragen aber da kam mir etwas in den sinn...
Ein guter freund von mir, bekommt alg2 (30€ monatlich) und alles was er machen muss ist bewerbungen schreiben...
Sowas wär auch was für mich, weil die 30€ so cirka die umkosten für meine bewerbungen decken würde und ich mienen eltern dan den rest geben könnte (auch wenn ich nicht ganz versteh warum denen das kindergeld nicht reicht).
Nur traut er sich nachzufragen warum das bei ihm so ist, weil er angst hat dass auffällt das es so nicht sien sollte...
Mich würde auch intressieren, falls das mit den 30€ nicht geht, was ich dan bekommen könnte. (bin 18, wohne in SH)
Was bezahlt mir das a-amt dann ?
Mietkosten?
Heizkosten?
Stromrechung?
Tel.rechnung ?
Inetrechung?
irgendwas?
Bei meiner ex war es so dass sie, sie hat den realschulabschluss nachgeholt, mietkosten, heizkosten, wasserrechung, stromrechung und telefon.-interechung bezahlt bekam und dan irgendwie auchnoch so geld bekoam für lebensmittel etc...
Wenn ich wirklich ausziehen würde wär ich aber davon abhängig inetnet zu haben (fortbildung, bewerbungen, ehrenamtliche tätigkeiten, etc)
Was kann ich machen, was kann ich bekommen, was muss ich machen...
Noch ne Frage... wenn ich mich beruflich in die IT-richtung orientieren will... was wäre dan als "zumutbar" anzusehn an EEJ ?
Grüsse Tim
Neu hier, 0 ahnung, massig fragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Timmay,
keine Angst hier im Forum werden fast alle gemocht
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15 Lebensjahr vollendet und das 65 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
2. erwerbsfähig sind
3. hilfebedürftig ist
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Quelle: SGB II
Mit 18 Jahren bildest du deine eigene Bedarfsgemeischaft.
Miete für deinen Wohnraum wird vom Amt entrichtet, Heizkosten auch.
Stromrechnung gehört zur Regelleistung.
Wer mal hier nen Blick rein
http://www.my-sozialberatung.de/files/K ... lefeld.pdf
Telefon und Internetrechnungen gehören auch zum Regelsatz und müssen deswegen selbst getragen werden.
wenn du mal nen bisschen im Internet suchst findest aber auch verbilligte Angebote für Hartz 4 Empfänger. Bei der Telekom bezahlst du als Hartz Empfänger nur die hälfte der Grundgebühren.
http://www.telekom.de/etelco/faq_frage/ ... 65,00.html
Und beim Internetanbieter gibts auch was für Erwerbslose.
http://www.teltarif.de/a/faventia/volum ... V-4GB.html
Gruß Daniel
keine Angst hier im Forum werden fast alle gemocht
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15 Lebensjahr vollendet und das 65 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
2. erwerbsfähig sind
3. hilfebedürftig ist
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Quelle: SGB II
Mit 18 Jahren bildest du deine eigene Bedarfsgemeischaft.
Miete für deinen Wohnraum wird vom Amt entrichtet, Heizkosten auch.
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wenn du mal nen bisschen im Internet suchst findest aber auch verbilligte Angebote für Hartz 4 Empfänger. Bei der Telekom bezahlst du als Hartz Empfänger nur die hälfte der Grundgebühren.
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Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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