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Strom und Wasserzubereitung

Verfasst: 31.01.2006 08:59
von ratte16
Habe hier und in einem anderen Forum gelesen das Strom zur Warmwasserzubereitung neben der Regelleistung übernommen werden muss. Lt Urteil SG Hannover vom 25.01.2005 AZ: S5 AL 32/05ER

Damit habe ich gestern im Amt mal meinen Sacharbeiter konfrontiert. Dieser rief heute an das würde ja nur für Hannover gelten ich wohne aber in Leverkusen und dafür wäre das Gericht Düsseldorf zuständig.

Meine Frage was kann ich jetzt machen einen Prozess anstrengen? Gilt das nicht dann für ganz BRD.

Bitte helft mir

Gruß Lottku

Verfasst: 31.01.2006 09:54
von Gast
@
ratte16,

Dein Sachbearbeiter hat Dir doch schon den Weg gewiesen.
Ich würde in dem Fall, ich hätte z.B. eine Gasetagenheizung,
den Hersteller anrufen und fragen, wieviel Strom so ein Teil
im Schnitt verbraucht, die schriftliche Antwort mit einem Antrag
auf Kostenübernahme der Arge schicken und die schriftliche Antwort abwarten. Sollten die ablehnen, würde ich mich auf den Weg zu dem für mich zuständigen Sozialgericht machen.

Verfasst: 31.01.2006 10:03
von ratte16
Ralf Hagelstein hat geschrieben:@
ratte16,

Dein Sachbearbeiter hat Dir doch schon den Weg gewiesen.
Ich würde in dem Fall, ich hätte z.B. eine Gasetagenheizung,
den Hersteller anrufen und fragen, wieviel Strom so ein Teil
im Schnitt verbraucht, die schriftliche Antwort mit einem Antrag
auf Kostenübernahme der Arge schicken und die schriftliche Antwort abwarten. Sollten die ablehnen, würde ich mich auf den Weg zu dem für mich zuständigen Sozialgericht machen.

Dazu habe ich noch mal eine Frage

1. Ich habe eine Gaszenralheizung werde das mal machen.

2. Meine Warmwasserzubereitung läuft über einen Durchlauferhitzer der 2KW7H verbraucht , was den Haupteil der Stromrechnung von 69 Euro/ Monat ausmacht.

Und darum geht es mir, denn Stromkosten werden ja nicht übernommen.

Also dein Rat bedeutet klagen?!

Verfasst: 31.01.2006 17:26
von Gast
@ ratte16,

einen Rat kann ich Dir leider nicht geben.

Ich habe bisher alles per Widerspruch klären können.
Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte ich mir juristischen Beistand geholt.
In den Ländern Hamburg und Bremen gibt es dafür eine öffentliche Rechtsauskunft, in allen anderen Bundesländern Beratungsscheine, die man sich für € 10 beim zuständigen Amtsgericht holen kann, oder direkt bei manchem Anwalt.