Ich bin jetzt fast 20 und geh zur Schule, ich bekomm Hartz 4. Nun werd ich noch mindestens 2 weitere Jahre zur Schule gehen und ein Job bei dem ich genug verdiene um eine eigene Wohnung zu finanzieren kann ich mir abschminken, weil ich eben bis Nachmittags in der Schule bin.
Was muss ich denn jetzt machen?
Einfach ne Wohnung suchen und zum Amt gehen? Müssen sie mir die Wohnung bezahlen? Was soll ich tun wenn sie ablehnen?
erste eigene Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo waffelroelchen,
ich muss es leider immer wieder sagen, bitte benutzt doch erstmal die Suchfunktion des Forums. Ich weiß man hat drauf meistens kein Bock, aber ich möchte nicht wissen wie oft ich diese Fragen schon benatwortet habe, und imer und immer wieder das glaiche zu schreiben, nervt irgendwann gehörig.
Also erstmal ein paar Grundlegene Dinge zum Anfang. Es ist im Gespräch das unter 25 jährige nicht mehr ausziehen dürfen, das hat den einfachen Grund da die Bundesregierung nicht damit gerechnet hatte, da so viele Jugendliche von zuhause auziehen und das vom Staat finanziert bekommen haben.
Als Jugendlichen bekannt war eine eigene Wohnung finaziert zu bekommen vom Amt, sind sie ohne ersichtlichen Grund ausgezogen, nur weil sie meinten es wird ja langsam zeit und bezahlen muss ich nja auch nichts. Dadurch sind natürlich die Kosten in die Hohe gegangen sodas die Regierung handeln muß/will. Wie gesagt das Gesetz ist noch nicht durch, aber viele Ämter berufen sich schon darauf und geben diesbezüglich auch mal falsche Angaben.
Der normale Weg eine Wohnung zu beziehen ist.
1. Wohnungsangebote suchen (Hartz 4 fähige Wohnung)
2. zum Arbeitsamt gehen und vorlegen, das Arbeitsamt entscheidet denn ob du sie bekommst oder nicht
3. Einziehen
Bitte nicht vorher schon den Mietvertrag unterschreiben, solltest denn die Wohnung nicht genehmigt werden, hast du ein Problem und die Kosten werden nicht übernommen und du bleibst darauf sitzen.
Kaution sowie Genossenschaftsanteile werden vom Amt nicht bezahlt,
du kannst ledeglich einen Antrag auf einen zinslosen Darlehen stellen, der "kann", "muss" aber nicht bewilligt werden, das kann alleine die Bundesagentur entscheiden.
Gruß Daniel
ich muss es leider immer wieder sagen, bitte benutzt doch erstmal die Suchfunktion des Forums. Ich weiß man hat drauf meistens kein Bock, aber ich möchte nicht wissen wie oft ich diese Fragen schon benatwortet habe, und imer und immer wieder das glaiche zu schreiben, nervt irgendwann gehörig.
Also erstmal ein paar Grundlegene Dinge zum Anfang. Es ist im Gespräch das unter 25 jährige nicht mehr ausziehen dürfen, das hat den einfachen Grund da die Bundesregierung nicht damit gerechnet hatte, da so viele Jugendliche von zuhause auziehen und das vom Staat finanziert bekommen haben.
Als Jugendlichen bekannt war eine eigene Wohnung finaziert zu bekommen vom Amt, sind sie ohne ersichtlichen Grund ausgezogen, nur weil sie meinten es wird ja langsam zeit und bezahlen muss ich nja auch nichts. Dadurch sind natürlich die Kosten in die Hohe gegangen sodas die Regierung handeln muß/will. Wie gesagt das Gesetz ist noch nicht durch, aber viele Ämter berufen sich schon darauf und geben diesbezüglich auch mal falsche Angaben.
Der normale Weg eine Wohnung zu beziehen ist.
1. Wohnungsangebote suchen (Hartz 4 fähige Wohnung)
2. zum Arbeitsamt gehen und vorlegen, das Arbeitsamt entscheidet denn ob du sie bekommst oder nicht
3. Einziehen
Bitte nicht vorher schon den Mietvertrag unterschreiben, solltest denn die Wohnung nicht genehmigt werden, hast du ein Problem und die Kosten werden nicht übernommen und du bleibst darauf sitzen.
Kaution sowie Genossenschaftsanteile werden vom Amt nicht bezahlt,
du kannst ledeglich einen Antrag auf einen zinslosen Darlehen stellen, der "kann", "muss" aber nicht bewilligt werden, das kann alleine die Bundesagentur entscheiden.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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