Hallo,
mein Freund ist arbeitslose und hat jetzt die Anträge zu Harz IV bekommen.
Seit einem Jahr unterhalten sein bester Freund und ich ihn mit. Doch leider ist unser Budget jetzt erschöpft. Ich wohne mit meinem Freund und seinem besten Freund zusammen in einer Wohnung. Jetzt meine Frage. Wenn nach dem Einkommen des Haushaltes gefragt wird, müssen dann J. und ich unser Einkommen offen legen? Er ist nur der beste Freund, als ist er doch nicht heranziehbar, nur weil wir zusammen wohnen oder? Ich habe meinen offiziellen Wohnsitz bei meinen Eltern, also falle ich doch auch da raus oder?
Wie sieht es mit der Wohnung aus? Sie ist 70 qm groß und kostet monatlich 500 Euro warm (ist für diese Gegend ein normaler Mietpreis). Die Mietkosten werden durch 2 geteilt, da ich ja nicht offziell dort wohne. Kann der HarzIV-Zahler verlagen, dass die Wohngemeinschaft aufgelöst wird und mein Freund in eine eigene billigere Wohnung ziehen musse?
Kann mir dazu jemand antwort geben?
Jetzt schon einmal vielen vielen Dank
Liebe Grüße
Hutchel
Wohnsituation
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo hutchelchen,
Heranziehbar ist euer Einkommen nicht. Wenn er über 18 Jahre alt ist wo von ich jetzt einfach mal ausgehe, muss er eh seine eigene Bedarfgemeinschaft anmelden. Um Mietansprüche gegenüber dem Amt geltend zu machen, brauch er natürlich einen Untermietvertrag, sonst bekommt er keinen Cent für die Miete. Er wird wohl seine Regelleistung bekommen 345 Euro und denn einen bestimmten Prozentteil Miete. Das errechnet sich aus seinen Wohnbereich (Zimmer) diese Quadratmeter werden ihn denn vom Amt bezahlt.
Beispielrechnung:
3 Menschen und eine 3 Raumwohnung mit 60 Qadratmetren kosten 600 warm.
Jeder hat demnach ein Zimmer zur Verfügung, sagen wir mal zur besseren Rechnung 20 QM, sind also 200 Euro/Monat.
Die würde er nach der Bespielrechnung denn vom Amt bekommen.
Diese hat er denn an den Hauptmieter abzuführen, der denn die gesamte Miete an den Vermieter zu entrichten hat.
Ich glaube nicht das ihm die Bundesagentur vorschlagen wird in eine eigene Wohnung zu ziehen, das würde der Argentur wesentlich teurer kommen. Er hat jedoch natürlich die Möglichkeit eine Wohnung zu beziehen, diese sollte denn "angemessen" sein, denn wird sie vom Amt bezahlt.
Falls noch Fragen sind, bitte schreiben.
Daniel
Heranziehbar ist euer Einkommen nicht. Wenn er über 18 Jahre alt ist wo von ich jetzt einfach mal ausgehe, muss er eh seine eigene Bedarfgemeinschaft anmelden. Um Mietansprüche gegenüber dem Amt geltend zu machen, brauch er natürlich einen Untermietvertrag, sonst bekommt er keinen Cent für die Miete. Er wird wohl seine Regelleistung bekommen 345 Euro und denn einen bestimmten Prozentteil Miete. Das errechnet sich aus seinen Wohnbereich (Zimmer) diese Quadratmeter werden ihn denn vom Amt bezahlt.
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3 Menschen und eine 3 Raumwohnung mit 60 Qadratmetren kosten 600 warm.
Jeder hat demnach ein Zimmer zur Verfügung, sagen wir mal zur besseren Rechnung 20 QM, sind also 200 Euro/Monat.
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Diese hat er denn an den Hauptmieter abzuführen, der denn die gesamte Miete an den Vermieter zu entrichten hat.
Ich glaube nicht das ihm die Bundesagentur vorschlagen wird in eine eigene Wohnung zu ziehen, das würde der Argentur wesentlich teurer kommen. Er hat jedoch natürlich die Möglichkeit eine Wohnung zu beziehen, diese sollte denn "angemessen" sein, denn wird sie vom Amt bezahlt.
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Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Also irgendwie habe ich mir das jetzt nochmals durchgelesen, und komme nicht so richtig hinterher. Sag mir doch mal bitte ganz deutlich wer wohnt mit wem zusammen und wer bezieht alles Hartz 4???? Bei deinen ganzen Freunden, sehe ich nicht mehr durch. Wer ist jetzt dein Lebenspartner und wer nur ein Freund. Benutz mal das Wort lebenspartner, denn können wir das besser trennen, ich weiß was damit gemeint ist.
Daniel
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- Beiträge: 3
- Registriert: 28.01.2006 14:42
Hi Daniel,
als jetzt ein bissel ausführlicher:
mein Lebensgefährte wohnt mit seinem besten freund zusammen. dann hat er mich kennen gelernt und ich bin auch noch dazu gezogen, aber wie gesagt, bin ich noch bei meinen eltern als wohnsitz gemeldet.
Mein lebensgefährte wurde arbeitslos. hat arbeitslosengeld bezogen. jetzt ist er zu lange arbeitslos und soll harzIV empfangen.
der freund arbeitet und ich arbeite auch. jetzt meine frage, ob das arbeitsamt uns, für meinen lebensgefährten heranziehen kann. weil wir alle 3 zusammen wohnen.
mein lebensgefährt ist hauptmieter und sein bester freund ist untermieter. ich komme in dem mietvertrag garnicht vor.
weisst du jetzt, was ich meine?
als jetzt ein bissel ausführlicher:
mein Lebensgefährte wohnt mit seinem besten freund zusammen. dann hat er mich kennen gelernt und ich bin auch noch dazu gezogen, aber wie gesagt, bin ich noch bei meinen eltern als wohnsitz gemeldet.
Mein lebensgefährte wurde arbeitslos. hat arbeitslosengeld bezogen. jetzt ist er zu lange arbeitslos und soll harzIV empfangen.
der freund arbeitet und ich arbeite auch. jetzt meine frage, ob das arbeitsamt uns, für meinen lebensgefährten heranziehen kann. weil wir alle 3 zusammen wohnen.
mein lebensgefährt ist hauptmieter und sein bester freund ist untermieter. ich komme in dem mietvertrag garnicht vor.
weisst du jetzt, was ich meine?
Hallo hutchelchen,
Nein ihr müsst nicht für ihn aufkommen. Sein Freund hätte gar keine Gründe ihn zu unterstützen oder besser gesagt zu müssen, und du auch nicht. Jegeglich wenn du dort gewohnt hättest, und dazu zählt auch eine Ummeldung, hätte es passieren können das du für ihn aufkommst. Da wäre allerdings davon abhängig gewesen, wieviel Geld du verdienst, und ob die Bundesagentur euch mals eheähnliche Gemeinschaft eingestuft hätte.
Also Glück gehabt!!!
Viel Spass noch
Daniel
Nein ihr müsst nicht für ihn aufkommen. Sein Freund hätte gar keine Gründe ihn zu unterstützen oder besser gesagt zu müssen, und du auch nicht. Jegeglich wenn du dort gewohnt hättest, und dazu zählt auch eine Ummeldung, hätte es passieren können das du für ihn aufkommst. Da wäre allerdings davon abhängig gewesen, wieviel Geld du verdienst, und ob die Bundesagentur euch mals eheähnliche Gemeinschaft eingestuft hätte.
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Gern geschehen, und viel Glück weiterhin.
Daniel
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